Liebe Experten,
vor einigen Wochen habe ich ein Zimmer besichtigt und war der Meinung gefunden zu haben, was ich suchte. Damit das Zimmer nicht an einen anderen vermietet wird, kam ich mit dem Vermieter überein, ihm einen Verrechnungsscheck auszustellen (ausgestellt 6.6 mit dem Vermerk halbe Monatsmiete-ohne genaues Mietbeginndatum).
Runde zwei Wochen später übersandte er mir einen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag des „Haus und Grund“ (ausgestellt auf 27.6.- ohne seine Unterschrift zwar doch mit unterschriebenen Anschreiben das auf den Vertrag hinweist) mit allem was man so bieten kann: Staffelmiete, Renovierungspflicht der ganzen Wohnung (obwohl noch ein zweiter Mieter ein Zimmer drin hat)nach bestimmten Zeiten, und bei Auszug, Kehrwoche. Vor allem wollte ich nur ein unmöbl.Zimmer in einer 3 Zimmer Wohnung mieten und keine 1.Zimmer Wohnung wie der Vertrag aufführt…und noch ein paar Schikanen.
Da der Vermieter noch ein Büro in der Wohnung betreibt, sagte ich mir mit dem Genossen willst du nix zu tun haben und gab die Mietverträge nicht unterschrieben zurück. Scheck noch rechtzeitig gesperrt.
Nun kam ein Schreiben vom Vermieter, er wolle 30 Euro Mietausfall, andernfalls Klage per „Haus und Grund“.
Was soll ich davon halten.
Chris
Hallo Christian,
mit der Aushändigung des Schecks hast Du zumindest erklärt, dass Du die Wohnung nimmst. Der Scheck bedeutet eine Zusage. Also zahle so schnell als möglich den geforderte Betrag über 30 EURO. Jede weitere Diskussion kann nur zu höherem Schaden führen.
Der Zeitmietvertrag ist kein Zeitmietvertrag. Es ist ein unbefristeter Vertrag, auch dann, wenn er mündlich geshclossen wurde.
vor einigen Wochen habe ich ein Zimmer besichtigt und war der
Meinung gefunden zu haben, was ich suchte. Damit das Zimmer
nicht an einen anderen vermietet wird, kam ich mit dem
Vermieter überein, ihm einen Verrechnungsscheck auszustellen
(ausgestellt 6.6 mit dem Vermerk halbe Monatsmiete-ohne
genaues Mietbeginndatum).
Runde zwei Wochen später übersandte er mir einen auf 5 Jahre
befristeten Mietvertrag des „Haus und Grund“ (ausgestellt auf
27.6.- ohne seine Unterschrift zwar doch mit unterschriebenen
Anschreiben das auf den Vertrag hinweist) mit allem was man so
bieten kann: Staffelmiete, Renovierungspflicht der ganzen
Wohnung (obwohl noch ein zweiter Mieter ein Zimmer drin
hat)nach bestimmten Zeiten, und bei Auszug, Kehrwoche. Vor
allem wollte ich nur ein unmöbl.Zimmer in einer 3 Zimmer
Wohnung mieten und keine 1.Zimmer Wohnung wie der Vertrag
aufführt…und noch ein paar Schikanen.
Nur wenn Du Zeugen bei der Besichtiguzng dabei hattest und beweisen kannst, dass Dich der Vermieter mit einer arglistigen Täuschung herin gelegt hat, kommst Du ohne die 60 EURO wohl durch. Solltest Du BWL, Jura oder Medizin studieren, wird Dir kaum ein Richter abnehmen, dass man Dich derart täuschen konnte. Der Erfolg ist beim Studium für ein Lehramt, Psychologie und Soziologie jedoch durch vor einem Gericht möglich.
Da der Vermieter noch ein Büro in der Wohnung betreibt, sagte
ich mir mit dem Genossen willst du nix zu tun haben und gab
die Mietverträge nicht unterschrieben zurück. Scheck noch
rechtzeitig gesperrt.
Nun kam ein Schreiben vom Vermieter, er wolle 30 Euro
Mietausfall, andernfalls Klage per „Haus und Grund“.
Die Klage kostet mehr als die 60 EURO wert sind.
Gruss Günter