Hallo, angenommen eine Erbengemeinschaft (2Personen) ist noch nicht auseinandergesetzt und das Erbe besteht aus mehreren Eigentumswohnungen. Wer wäre zuständig für die Unterzeichnung eines oder mehrerer Mietverträge? Könnte ein Erbe dies alleine und die Wohnungen an Verwandte oder Bekannte verbilligt überlassen ohne Unterschrift des Zweiten und zu dessen Nachteil? Wären diese Mietverträge gültig oder hinfällig und die „Mieter“ müssten ausziehen? Oder muss der Erbe der unterzeichnet hat für den fin. Schaden aufkommen und die Differenz zur ortsüblichen Miete aus eigener Tasche drauflegen?
Hallo, angenommen eine Erbengemeinschaft (2Personen) ist noch
nicht auseinandergesetzt und das Erbe besteht aus mehreren
Eigentumswohnungen. Wer wäre zuständig für die Unterzeichnung
eines oder mehrerer Mietverträge? Könnte ein Erbe dies alleine
und die Wohnungen an Verwandte oder Bekannte verbilligt
Ehe ihr nicht geteilt habt müssen ale Erben unterschreiben - ggf. einer erteilt dem anderen Vollmacht
überlassen ohne Unterschrift des Zweiten und zu dessen
Nachteil? Wären diese Mietverträge gültig oder hinfällig und
die „Mieter“ müssten ausziehen? Oder muss der Erbe der
unterzeichnet hat für den fin. Schaden aufkommen und die
Differenz zur ortsüblichen Miete aus eigener Tasche
drauflegen?