Schönen guten Morgen,
ist es rechtsmäßig einen Mietvertrag auf Zeit abzuschließen? Wenn ja, wo kann man den Gesetzestext dazu finden!?
Beispielsweise:
„Mietverhältnis läuft 5 Jahre und darf von keinem der beiden Parteien vorher gekündigt werden? Alle Mängel am Haus sind vom Mieter selbst zu beheben?“
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
Gewerbe- oder Wohnungsmietvertrag?
ist es rechtsmäßig einen Mietvertrag auf Zeit abzuschließen?
Wenn ja, wo kann man den Gesetzestext dazu finden!?
Beispielsweise:
"Mietverhältnis läuft 5 Jahre und darf von keinem der beiden
Parteien vorher gekündigt werden?
http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html
Alle Mängel am Haus sind vom Mieter selbst zu beheben?"
Also das halte ich für unzulässig, da sehr pauschal.
Ob dies bei einem Gewerbemietvertrag geht, weiß ich nicht.
TM
Hallo Muzl,
ist es rechtsmäßig einen Mietvertrag auf Zeit abzuschließen?
es gibt 2 Möglichkeiten einen Mietvertrag auf Zeit abzuschließen:
- Zeitmietvertrag nach § 575 BGB
Der Zeitmietvertrag wird auf eine bestimmte Zeit geschlossen und endet automatisch. Er muß jedoch enge Anforderungen bei der Vertragsgestaltung erfüllen. So ist zum Beispiel der Vermieter verpflichtet eine Begründung für die Befristung anzugeben.
- Unbefristeter Mietvertrag mit Ausschluß der Kündigung für eine gewisse Zeit.
Dieser Mietvertrag läuft erst mal unbefristet. Es einigen sich jedoch beide Parteien auf eine ordentliche Kündigung für eine gewisse Zeit zu verzichten. Wichtig dabei, dass dies beide Parteien tun. So widerspricht es dem § 573c Nr.4 BGB nicht, da diese Vereinbarung auch für den Mieter Vorteile bringt.
Alle Mängel am Haus sind vom Mieter selbst zu beheben?"
Diese Klausel ist unzulässig.
Die vorgenannten Punkte gelten für Wohnraummietverträge.
Gruß
Joschi