Mietverträge Gewerbe

Hallo,

kann mir jemand sagen wie die regulären Mietverträge für Läden aussehen und wie dort die Kündigungsfristen (normalerweise) aussehen?

Weil ich habe öfters davon gehört das man Verträge bis zu 10 Jahre abschliesst. Heisst das man kann in dieser Zeit nur mit Nachmieter kündigen oder hat man trotzdem ganz normale Kündigungsfrist (6 Monate)

vielen Dank für Eure Antworten!

bye

Hallo,

kann mir jemand sagen wie die regulären Mietverträge für Läden
aussehen und wie dort die Kündigungsfristen (normalerweise)
aussehen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Mietverhältnis über gewerblich genutzte Räume und Grundstücke beträgt sechs Monate zum Quartalsende.

§580a Absatz 2 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html

Weil ich habe öfters davon gehört das man Verträge bis zu 10
Jahre abschliesst. Heisst das man kann in dieser Zeit nur mit
Nachmieter kündigen oder hat man trotzdem ganz normale
Kündigungsfrist (6 Monate)

Wenn man ein Mietverhältnis über 10 Jahre eingeht, hat das seine Gründe. Unteranderem event. Investitionen des Vermieters in die entsprechende Mieteinheit.

Hier kann man also nicht vor Ablauf der 10 Jahre kündigen.

Gruß
Stiefel

Hallo,

kann mir jemand sagen wie die regulären Mietverträge für Läden
aussehen und wie dort die Kündigungsfristen (normalerweise)
aussehen?

Weil ich habe öfters davon gehört das man Verträge bis zu 10
Jahre abschliesst. Heisst das man kann in dieser Zeit nur mit
Nachmieter kündigen oder hat man trotzdem ganz normale
Kündigungsfrist (6 Monate)

vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo,

sobald ein Mietvertrag zeitlich befristet eingeganen wird (z. B. 5 Jahre oder 10 Jahre), kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Der Mieter kann auch dann nicht kündigen, wenn die Geschäfte schlecht laufen.

Auch einen Nachmieter zu stellen, bringt während der Vertragslaufzeit nichts, weil der Vermieter natürlich das Recht hat, sich seinen Vertragspartner selbst auszusuchen. Denkbar wäre allenfalls, dass Vermieter und Mieter in dem befristeten Vertrag vereinbaren, dass der Mieter in dieser Zeit das Recht zur Kündigung hat, wenn er einen geeigneten solventen Nachmieter stellt. Eine weitere Möglichkeit ist die Möglichkeit der Kündigung, wenn der Mieter sich finanziell erheblich verschlechtern sollte. Das ist alles Verhandlungssache.

Hallo,

sobald ein Mietvertrag zeitlich befristet eingeganen wird (z.
B. 5 Jahre oder 10 Jahre), kann in dieser Zeit nicht gekündigt
werden. Der Mieter kann auch dann nicht kündigen, wenn die
Geschäfte schlecht laufen.

Auch einen Nachmieter zu stellen, bringt während der
Vertragslaufzeit nichts, weil der Vermieter natürlich das
Recht hat, sich seinen Vertragspartner selbst auszusuchen.
Denkbar wäre allenfalls, dass Vermieter und Mieter in dem
befristeten Vertrag vereinbaren, dass der Mieter in dieser
Zeit das Recht zur Kündigung hat, wenn er einen geeigneten
solventen Nachmieter stellt. Eine weitere Möglichkeit ist die
Möglichkeit der Kündigung, wenn der Mieter sich finanziell
erheblich verschlechtern sollte. Das ist alles
Verhandlungssache.

Hallo und danke für deine Antwort.

Ist dies sehr unüblich solche Veträge einzugehen (also mit diesen Klauseln) oder ist das mitlerweile auch gang und gebe?

danke für Deine Antwort

bye