Bei den meisten Mietverträgen hat man ja 3 Monate Kündigungsfrist.
Wenn in meinem Mietvertrag aber steht, dass er unbefristet ist und jederzeit vom Vermieter/Mieter gekündigt werden darf,
heißt das dann dass ich sofort (zum Monatsende) ausziehen kann wenn ich gekündigt habe?
Ich habe nämlich eine Wohnung in Aussicht die zum 19.09. frei wird und doppelt Miete zahlen kann/will ich nicht!
Frag Deinen Vermieter, ob er Dich sofort aus dem Mietvertrag entlässt, wenn Du einen (natürlich zuverlässigen und überhaupt perfekten) Nachmieter suchst.
Bei den meisten Mietverträgen hat man ja 3 Monate
Kündigungsfrist.
Wenn in meinem Mietvertrag aber steht, dass er unbefristet ist
und jederzeit vom Vermieter/Mieter gekündigt werden darf,
heißt das dann dass ich sofort (zum Monatsende) ausziehen kann
wenn ich gekündigt habe?
Sehe ich auch so: Wenn drinne steht, dass der Mieter jederzeit kündigen darf ohne weitere Einschränkung, dann würde ich das als das Recht zur täglichen Kündigung interpretieren.
Die 3 Monatsfrist würde m.E. nur gelten, wenn keine Angaben zu der Kündigungsfrist getroffen wären.
Ich habe nämlich eine Wohnung in Aussicht die zum 19.09. frei
wird und doppelt Miete zahlen kann/will ich nicht!
es muss ausdrücklich vereinbart sein, dass die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist nicht einzuhalten ist. Selbstverständlich kannst Du jederzeit kündigen, aber mit der entsprechenden Frist.
Jederzeit kündigen bedeutet ja nur, dass Du jederzeit kündigen kannst, nicht aber dass Du jederzeit dann kündigen kannst, wenn es Dir beliebt und Du ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Mietverhältnis beenden kannst. Liegt etwa auf der Ebene der Sprüche „Sie können jederzeit ausziehen“ wenn jemand gekündigt hat. Denn auch hier muss bis zum Vertragsende die Miete gezahlt werden.
Versuche das Problem in einem Gespräch mit Deinem Vermieter zu klären. Erkläre die Gründe, weshalb Du umziehen willst und biete ihm an, einen Nachmieter zu suchen.
Grüsse Günter
Bei den meisten Mietverträgen hat man ja 3 Monate
Kündigungsfrist.
Wenn in meinem Mietvertrag aber steht, dass er unbefristet ist
und jederzeit vom Vermieter/Mieter gekündigt werden darf,
heißt das dann dass ich sofort (zum Monatsende) ausziehen kann
wenn ich gekündigt habe?
Ich habe nämlich eine Wohnung in Aussicht die zum 19.09. frei
wird und doppelt Miete zahlen kann/will ich nicht!
Hi,
falls du keinen Nachmieter hast, wirst du kaum drum herum kommen. Dann gibt es noch Diskussionen, ob sich die Verlängerung der Kündigungsfristen nach §565 BGB bei längerer Mietdauer auch auf den Mieter bezieht oder nur auf den Vermieter. Das gilt es wie schon anderweitig erwähnt mit dem Vermieter zu klären. Deine einzige Chance.
Gruß Armin
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