Mietvertrag

Hallo zusammen,

mal 'ne frage bezueglich mietvertrag.
ich hatte am anfang einen befristeten vertrag der ueber 2 jahne lief. nachdem hatte ich erwartet wir bekommen ein neues vertrag auf unbefriestete zeit das war aber nich der fall, sondern wir haben uns mit der vermieterin geeignet das wir weiter wohnen bleiben und ein neues vertrag waere nicht noetig.
ich habe damals auch einen rechtanwalt gefragt ob das so auch ok ist und er meinte ja. mir scheint das ein bischen komisch zu sein und jetzt bevor ich ausziehe wollte ich mich noch mal kuendig machen.
gelt jetzt weiter hin alles so wie es in dem alten befriesteten vertrag steht oder haben wir kein vertrag.
mach mir sorgen auch wegen der kaution.

Danke Guenter und Co.
Gema

Hallo Gema,

wann wurde der Zeitmietvertrag abgeschlossen ? Steht in der Zeile, dass der Mietvertrag sich jewiels um x Monate, x Jahre verlängert, wenn er nicht vorzeitig beendet wird ? Oder war es ein qualifizierter Mietvertrag, bei dem lediglich die Gründe entfallen sind ?

Gruss Günter

mal 'ne frage bezueglich mietvertrag.
ich hatte am anfang einen befristeten vertrag der ueber 2
jahne lief. nachdem hatte ich erwartet wir bekommen ein neues
vertrag auf unbefriestete zeit das war aber nich der fall,
sondern wir haben uns mit der vermieterin geeignet das wir
weiter wohnen bleiben und ein neues vertrag waere nicht
noetig.
ich habe damals auch einen rechtanwalt gefragt ob das so auch
ok ist und er meinte ja. mir scheint das ein bischen komisch
zu sein und jetzt bevor ich ausziehe wollte ich mich noch mal
kuendig machen.
gelt jetzt weiter hin alles so wie es in dem alten
befriesteten vertrag steht oder haben wir kein vertrag.
mach mir sorgen auch wegen der kaution.

Danke Guenter und Co.
Gema

Hallo Guenter,

also im vertrag steht das der mietverhaeltnis am 15.03.2000 begint in der vertrag von unbestimmter dauer zeile
da drunter in der vertrag von bestimmter dauer zeile steht das mietverhaeltnis begint mit dem (da steht nichts) und endet am 15.03.2002.
jetzt sehe ich gerade das da drunter steht das nach ablauf des mietsverhaeltnisses eine vertragsverlaengerung gem. 568 BGB nicht in betracht kommt. was sagt den 568 BGB???

Danke
Gema

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