demnächst ziehen wir in unser Haus. Die z.Zt. von uns bewohnte Eigentumswohnung haben wir versucht zu verkaufen. Leider erfolglos. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen die Wohnung zu vermieten. Wir haben jedoch keine Ahnung wie so was genau abläuft. Einen Makler wollen wir nicht nehmen weil die Wohnung dann wegen der anfallenden Provision schwerer zu vermieten ist.
Wir haben uns mal einen Mietvertrag Vordruck gekauft, dieser erscheint uns eher ungeeignet.
In diesem Vertrag geht man von einer Zentralheizung aus, wobei der Verbrauch nach Wohnfläche und Verbrauchsmessgerät abgerechnet wird. Die Wohnung hat jedoch eine Gasetagenheizung mit eigener Gasuhr. Deshalb soll der Mieter den Verbrauch genauso wie beim Strom direkt mit dem Anbieter abrechnen. Diese Möglichkeit ist in dem Vertrag leider nicht vorgesehen. Wir müssen uns also selber einen passend Mietvertrag zur Wohnung zusammenstellen,…was muss rein, was darf rein etc. !
Einen eigenen Mietvertrag zusammenzubasteln, halte ich für ein gefährliches Unterfangen. Ich denke, nur ein im Mietrecht erfahrener Anwalt hat hier die Change.
Ich finde die vermieterfreundlichen „haus-und grund“ - Standartformulare gut. ( googlen!)
Wenn er wirklich nicht sofort passt, kann man ihn doch noch um Bemerkungen ergänzen und weiß, dass jedenfalls der Rest einer gerichtlichen Überprüfung stand hält.
gruß n.
Ich finde die vermieterfreundlichen „haus-und grund“ -
Standartformulare gut. ( googlen!)
Also, die sind wirklich gut, aber leider lohnt es sich bei denen erst ab ca. 5 Wohneinheiten.
Ich selbst bin seit Sommer 2000 Vermieter und wusste auch nicht so recht, wie das laufen soll. Da habe ich einfach mal im Netz nach geeigneten Mietverträgen gesucht und bin dann fündig geworden. Man kann solch ein Exemplar dann ja in Word kopieren und auf die eigenen Verhältnisse anpassen. Musste bei mir auch geschehen, weil bei mir auch so manches anders laufen muss als beim „normalen Standard“.
Gruß
trail
Gerade in der unterschiedlichen Nutzungsweise einer Immobilie durch die Bewohner zeigt sich die Problematik, mit der der Wohnungseigentümer sowohl als Mitglied der WEG als auch als Vermieter konfrontiert ist. Insbesondere die Fälle, in denen die Hausordnung der WEG oder die Teilungserklärung Bestimmungen vorsehen, die im Widerspruch zum Mietvertrag bzw. Mietrecht stehen. Hier sitzt der vermietende Wohnungseigentümer quasi „zwischen den Stühlen“, da er selbst vertragliche Beziehungen sowohl zu den anderen Wohnungseigentümern als auch zu seinem Mieter hat. Der Mieter seinerseits steht jedoch mit der Wohnungseigentümergemeinschaft in keinerlei rechtlicher Beziehung.
Dem Mieter steht grundsätzlich das Nutzungsrecht an den vermieteten Räumen zu. Hierzu zählt auch die Nutzung von Gemeinschaftsflächen bzw. -einrichtungen. Die Wohnungseigentümer können jedoch den Gebrauch des Gemeinschafts- bzw. Sondereigentums durch Vereinbarungen § 15 Abs. 1 WEG regeln. Auch in der Hausordnung und Teilungserklärung finden sich häufig Bestimmungen zur Nutzungsart und -weise des Eigentums. Die Wohnungseigentümer können also durch Vereinbarung einen bestimmten Gebrauch vorgeben bzw. untersagen.
Dem vermietenden Eigentümer ist daher dringend anzuraten, vor Abschluss eines Mietvertrags, den Inhalt seiner rechtlichen Beziehungen zu den anderen Wohnungseigentümern zu klären. Er hat darauf zu achten, dass er seinem Mieter nicht mehr Rechte einräumt, als ihm selbst zustehen. Die Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist daher unbedingt in den Mietvertrag aufzunehmen.
Die Gasetagenheizung ist so gesehen kein Problem, im Vertrag vereinbaren, dass der Mieter die Energiekosten direkt an den Versorger zu zahlen hat. Für Wartung und Schornsteinfeger seit ihr zuständig, diese Kosten kann der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung wieder auf den Mieter umlegen.
Gruss
Marie
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Ich finde die vermieterfreundlichen „haus-und grund“ -
Standartformulare gut. ( googlen!)
Also, die sind wirklich gut, aber leider lohnt es sich bei
denen erst ab ca. 5 Wohneinheiten.
Ich selbst bin seit Sommer 2000 Vermieter und wusste auch
nicht so recht, wie das laufen soll. Da habe ich einfach mal
im Netz nach geeigneten Mietverträgen gesucht und bin dann
fündig geworden. Man kann solch ein Exemplar dann ja in Word
kopieren und auf die eigenen Verhältnisse anpassen. Musste bei
mir auch geschehen, weil bei mir auch so manches anders laufen
muss als beim „normalen Standard“.
Ich finde die Mietverträge von Haus- und Grund durchaus für problematisch, wenn der Vermieter ohne Hilfe von Haus- und Grund den Vertrag im Text ändern oder ergänzen will. Ausserdem sind mehrere Variationen in den jeweils unterschiedlichen Musterverträgen der einzelnen Landesverbände möglich. Ich empfehle Mietern wie Vermietern den Mietvertrag des Brunnenverlages 25200 in der jeweils neuesten Fassung, derzeit 01/2004. Hier muss lediglich die Quotenklausel für Schönheitsreparaturen eingetragen werden.
Im Übrigen möchte ich - und ich mache da keinen Unterschied zwischen Mietverträgen von Haus- und Grund - oder des DMB - meine Kritik daran äussern, dass beide Organisationen bis heute die jeweils andere Seite nicht als Vertragspartner sehen und es deshalb zu einseitigen Verträgen kommt, die nur darauf abzielen der jeweils anderen Seite den größtmöglichen wirtschaftlichen Nachteil zu bringen. Wer solche Verträge anbietet, ist nicht Partner. Weder Partner des Vermieters noch Partner des Mieters. Vertragspartner versucht kein ehrlicher Händler über den Tisch zu ziehen.