Mietvertrag

Hallo

Dies geht nur mit Einverständnis des Vermieters.

Im Fall einer Kündigung
Kündigungsberechtigt sind nur die Vertragspartner. Besteht der kündigende Vertragspartner aus mehreren Personen, so muss die Kündigung von allen ausgesprochen werden.

Möchte eine Partei weiter die Wohnung mieten, so kann auch hier die andere Partei nur mit Einverständnis aller Pareien (Mieter und Vermieter) aus dem Vertrag entlassen werden.

Sollte dies nicht sein, so bestehen die mietvertraglichen vereinbarten Pflichten auch für die ausgezogene Partei weiter.

Gruss
Marie