ich habe am WoE einen Mietvertrag unterzeichnet und jetzt frage ich mich inwiefern das von Seiten der Vermieter ok/rechtskräftig ist.
Im Vertrag steht:
Vermieter: A. und B. Müller
Vertreten durch: (da steht gar nichts)
Unterzeichnet hat immer nur A. Müller.
B. Müller kenne ich gar nicht, ist aber
der Bruder von A.
Muss B. auch unterzeichnen? Z.B. weil A. nicht im Feld „vertreten durch“ als Vertreter der beiden angeführt ist? Ist alles so wie es jetzt ist, also nur mit der Unterschrift von A. rechtskräftig? Ich unterstelle A. keine bösen Absichten, aber wenn B. nichts zu sagen und nichts zu unterschreiben hat, wieso erscheint er nun als Vermieter? Bzw. darf mir unter diesen Umständen B. kündigen? Und: hat er, was dieses Mietverhältnis betrifft mir gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten wie A.? Bzw. habe ich ihm gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten als Vermieter, wie gegenüber A., dem einzigen Unterzeichner der Vermieterseite?
Meiner Meinung nach gibt es nur 2 Möglichkeiten:
a) Der Vertrag ist nicht rechtsgültig, weil nur einer der Vermieter unterzeichnet hat.
b) Ich kann auf Grund dieses Vertrages, der von Seiten der Vermieter nur von A. unterzeichet wurde, nur A. als Vermieter betrachten und B. nicht.
Was ist richtig?
Was empfehlen die Experten: soll/muß B. auch unterschreiben? Oder A. eine Vollmacht erteilen?
Ich denken, wenn 2 Eheleute eine Wohung mieten, dann müssen, selbst bei Gütergemeinschaft beide unterzeichnen. Verhält sich das nicht genauso, wenn 2 Leute eine Wohnung vermieten?
Wenn Dir schon kein anderer antwortet, werde ich mich mal als „Halblaie“ und Veteran diverser Mietauseinandersetzungen versuchen (also alles ohne Flinte):
Wer der Vermieter ist, ergibt sich normalerweise aus den Eigentumsverhältnissen der Wohnung. Die kannst du im Zweifel beim Grundbuchamt einsehen („berechtigtes Interesse“). Bei mehreren Besitzern ist es üblich, dass einer davon die „Geschäftführung“ für die Eigentümergemeinschaft übernimmt. Hierzu muss er allerdings von den anderen Mitgliedern bevollmächtigt sein.
Genau diese Vollmacht würde ich als Anlage zum Mietvertrag verlangen (…höflich aber bestimmt erbitten). Damit trittst du niemandem auf den Schlips - du schaffst nur klare Verhältnisse. Ansonsten kann es nämlich sehr kompliziert werden: Du müsstest alles (wirklich alles!), was man an seinen Vermieter schreibt (Meldung von Mängeln/Schäden an der Wohnung, Korrekturen an Abrechnungen, etc.) an alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft getrennt schreiben. Genauso ist es mit Kündigungen: Du musst an alle schreiben, es müssen aber auch alle Dir kündigen, sonst ist es ungültig.
Noch ein kleiner Hinweis: Vermieter sind Menschen! Wenn man sich nicht bereits mit gezückten Messern gegenübersteht kann man immer miteinander reden. Unter Umständen wissen Deine Vermieter garnicht, dass sie juristisch auf dünnem Eis sind!
danke, dass Du dich meiner erbarmt hast und danke für die Tipps. Wenn auch ohne Flinte, sie sind sehr brauchbar. Ich werde meinen Vermieter mal auf eine Vollmacht von seinem Bruder - ohne gezücktem Messer, höflich aber bestimmt - ansprechen. Ich denke nämlich auch, dass er in gutem Glauben handelt und nicht weiss, dass/ob er jur. gesehen auf „dünnem Eis“ ist.
Gruß und Dank und eine möglichst stressfreie (Vor-)Weihnachtszeit
Ama
PS - Sag’ einmal, kannst Du Gedanken lesen?
(Nicht nur wg. der Weihnachsstress-Sache.)
Ich werde meinen Vermieter mal auf eine
Vollmacht von seinem Bruder - ohne
gezücktem Messer, höflich aber bestimmt -
ansprechen. Ich denke nämlich auch, dass
er in gutem Glauben handelt und nicht
weiss, dass/ob er jur. gesehen auf
„dünnem Eis“ ist.
Lass es einfach - bringt dir nix ausser Unruhe, denn du hast eh unterschrieben, und ist auch nicht dein Problem, der einzige der da was gegen haben koennte, ist B. - wenn A. naemlich ohne sein Wissen/stilles Einverstaendnis gehandelt hat - was hier einfach nicht realsitisch ist (bei einer GmbH unterschreibt z.B. auch nur ein berechtigter Vertreter und nicht alle Gesellschafter und ich habe auch noch nie gefragt, ob er Prokura hat - sollte A. tatsaechlich ohne Einverstaendnis gehandelt haben, kannst du deinerseits guten Glauben etc. ins Feld werfen und damit wohl auf der sicheren Seite sein). Als Vermieter sind beide genannt, also sind beide Vetragspartner und beide koennen dir u. U. auch kuendigen. Der Punkt „vertreten durch“ ist Standard-„Floskel“, wenn die Interessen der Vermieter tatsaechlich durch einen Dritten (Anwalt oder Makler) vertreten werden.
Als Vermieter sind
beide genannt, also sind beide
Vetragspartner und beide koennen dir u.
U. auch kuendigen.
Spricht du „ex cathedra“? Ich bin zwar Laie, habe aber letztes Jahr einen Rechtsstreit durchlitten, in dem es um eine ähnliche Konstellation ging: Eigentümergemeinschaft (Erben); einer davon hat die Geschäfte übernommen - allerdings ohne formelle Vollmacht. Wollte Mieter (mir!) kündigen. Mein Anwalt hat ihn mit Juche auf die Schnauze fallen lassen: Kündigung war unwirksam, da sie nicht von allen Eigentümern kam.
Das mit dem bona fide ist ein zweischneidiges Schwert: Im Ernstfall muss man nämlich dem Richter glaubhaft machen, dass man so einfach gestrickt ist, dass man nicht gemerkt hat, dass oben zwei Namen stehen - unten aber nur eine Unterschrift. Traue ich Ama nicht zu!
Ich zumindest halte die „Vogel-Strauss“ Taktik für bedenklich: Jetzt hat man ein unbelastetes Verhältnis zum Vermieter. Im „Ernstfall“ (und nur darüber sprechen wir ja!) wird es wesentlich schwieriger sein, klare Verhältnisse zu schaffen.
Das mit dem bona fide ist ein
zweischneidiges Schwert: Im Ernstfall
muss man nämlich dem Richter glaubhaft
machen, dass man so einfach gestrickt
ist, dass man nicht gemerkt hat, dass
oben zwei Namen stehen - unten aber nur
eine Unterschrift. Traue ich Ama nicht
zu!
-))
Ich zumindest halte die „Vogel-Strauss“
Taktik für bedenklich: Jetzt hat man ein
unbelastetes Verhältnis zum Vermieter. Im
„Ernstfall“ (und nur darüber sprechen wir
ja!) wird es wesentlich schwieriger sein,
klare Verhältnisse zu schaffen.
Genau so sehe ich das auch. Deshalb wollte ich ja wissen, wie es von der rechtlichen Seite her aussieht. Mal sehen, wie mein Halb-Vermieter reagiert, wenn ich ihn „höflich aber bestimmt“ um eine Vollmacht von seinem Bruder bitte.
Aber ich schlafe auch ruhiger, wenn alles seine Richtigkeit hat und ich nicht erst im (hoffentlich nie eintretenden) „Ernstfall“ mein Lehrgeld bezahlen muß.