Hallo,
Ist es rechtens, dass das Mietverhältnis erst frühestens nach einem Jahr von Seiten des Mieters beendet werden darf.
Desweitern verlangt der Vermieter eine Einzugsermächtigung für Miete und Nachzahlung von Betriebskosten.
Hallo,
eine solche Mindestlaufzeit des Mietvertrages ist rechtlich zulässig.
Auch kann der Vermieter eine Einzugsermächtigung verlangen, die der Mieter nicht zwingend vorlegen muss aber kann.
Hallo,
Ist es rechtens, dass das Mietverhältnis erst frühestens nach
einem Jahr von Seiten des Mieters beendet werden darf.
Desweitern verlangt der Vermieter eine Einzugsermächtigung für
Miete und Nachzahlung von Betriebskosten.