Mietvertrag

Hallo

Ich möchte mich über den Mievertrag informieren.
Wie es Vertragsrechtlich aussieht.

Gibt es da spezielle Webseite dazu „auch was gutes“?

Weil ich wissen möchte welche Rechte der Vermieter hat, wenn ein Mieter ein Mietvertrag unterschreibt, z.B. „Dauer des Mietvertrag“. Also, wenn er plötzlich wieder auszieht.

Weiterhin habe ich von Änderungen gehört zur Dauer des Mietvertrages, das der Mieter jetzt jederzeit ausziehen kann.

Grüße
Metin

Hallo!

Gibt es da spezielle Webseite dazu „auch was gutes“?

Je nachdem, auf welcher Seite man steht, bieten sich der Mieterbund oder „Haus & Grund“ an.

Weil ich wissen möchte welche Rechte der Vermieter hat, wenn
ein Mieter ein Mietvertrag unterschreibt, z.B. „Dauer des
Mietvertrag“. Also, wenn er plötzlich wieder auszieht.

Jaja, das wissen die da.

Weiterhin habe ich von Änderungen gehört zur Dauer des
Mietvertrages, das der Mieter jetzt jederzeit ausziehen kann.

Was man nicht alles so hört. Ich sag mal so: Das Ausziehen selbst kann man niemandem verbieten, eine fristlose Kündigung ist nicht so schnell gerechtfertigt. Was vor einiger Zeit geändert worden ist: Der Mieter hat stets eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten.

Hi

Wenn der Mietvertrag gemacht wurde, darf der Mieter erst nach 3 Monaten ausziehen bzw. muss die Miete so lange zahlen?

Was ich noch fragen wollte, was ist wenn der Mieter 1,2 Jahre wohnt, der Mietvertrag z.B. für 5 Jahre gemacht wurde.
Der Mieter hat doch eigentlich Recht auf 5 Jahre lang wohnen, wie ist es den beim Vermieter?

Grüße
Metin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch hallo.

Wenn der Mietvertrag gemacht wurde, darf der Mieter erst nach
3 Monaten ausziehen bzw. muss die Miete so lange zahlen?

Miete zahlen

Was ich noch fragen wollte, was ist wenn der Mieter 1,2 Jahre
wohnt, der Mietvertrag z.B. für 5 Jahre gemacht wurde.
Der Mieter hat doch eigentlich Recht auf 5 Jahre lang wohnen,
wie ist es den beim Vermieter?

I.A. herrscht für die Dauer des befr. Mietvertrags Kündigungsverbot.
Es kommt aber darauf an. Immerhin kann aich eine der Seiten derart daneben benehmen, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden kann.

mfg M.L.

Hallo,

Weiterhin habe ich von Änderungen gehört zur Dauer des
Mietvertrages, das der Mieter jetzt jederzeit ausziehen kann.

Das kann er schon, aber er muss halt bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete bezahlen.

Es ist aber wahrhaftig nicht schwer, hierzu was im Netz zu finden:wink:
Da viele halt lieber ersteinmal fragen, statt zu suchen:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kuendigung-m…
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Marion