Mietvertrag

Herr X ist bei der Suche nach einer Wohnung auf das Angebot von Herr Z gestoßen.
Nach mehreren Gesprächen und ersten Einigungen, stimmen beide Parteien mündlich zu und der Vermieter stellt den Mietvertrag zusammen.
Beim durchlesen dieses buchdicken Dokumentes entdeckt der Herr X nun einige Paragraphen die aus dem Rahmen fallen.

Der Vermieter darf „jederzeit“ und ohne Ankündigung, auf Verdacht und unter hinzuziehen einer zweiten oder dritten Person die Wohnung betreten. Dabei ist außer acht zulassen ob jemand sich gerade in der Wohnung, unter der Dusche oder sich sonst wo befinde.

Der Mieter darf zwischen 22 und 6 Uhr weder Duschen noch Baden.

Heizung muss Tag aus Tag ein auf eine Temperatur zwischen 16 und 20 Grad jedoch die 22 Grad nicht übersteigen. Das ist auch nicht davon abhängig ob der Mieter oder seine Gattin zu dieser Zeit sich in der Wohnung befinden.

Sollte der Mieter für einen Zeitraum von länger als 3 Tagen die Wohnung verlassen, muss für eine Durchlüftung der Wohnung gesorgt werden. Diese Aufgabe könne ein Nachbar oder der Vermieter selbst (im gleichen Haus lebend) übernehmen.

Musik darf nur in geschlossen Räumen gehört werden.

Auch das Tragen geräuschärmerer Schuhe ist zu beachten.

Ebenso muss der Geräuschpegel im Treppenhaus möglichst gering gehalten werden und ab 18 (Winter) bzw. 19 Uhr (Sommer) die Ausgangstür verriegelt werden.

Obwohl ein recht hoher Betrag für die Kehrmaschine jährlich zu bezahlen ist, muss Streusalz von Herr X separat persönlich beschaffen werden.

In der Wohnung dürfen keine Möbel in Verwendung von Dübel angebracht werden.

Einmal im Jahr muss eine Firma die Heizungsrohre neu Streichen, wobei der Mieter die Kosten dafür Trägt.

Ebenfalls einmal im Jahr muss eine Firma die neuen Fenster/-rahmen auf Kosten von Herr X reinigen.

Für die Wintermonate von Februar bis April wird eventuell eine Nachzahlung der Heizkosten von ca. 2/3 der Monatskaltmiete fällig. Merkwürdig ist dabei jedoch, dass zu den normalen Heizkosten zusätzlich noch die 133 € hinzu kommen.

Bei Gelegenheit werde ich wieder Berichten was noch im Mietvertrag von Herrn X steht.

Dass Herr Z im Recht ist, wenn er sich weigert den Wohnungsschlüssel 2 Tage vor dem geplanten Einzug am 01.02 herauszugeben damit Herr X in der leeren Wohnung seine Küche aufbauen kann, ist zwar weniger Menschlich jedoch verständlich.

Doch was davon ist R*chtens und was nicht !?
Hat man nicht ein R*cht auf Privatsphäre?
Kann Herr X ohne Folgen dem Vermieter absagen?

Kann Herr X ohne Folgen dem Vermieter absagen?

Moin,
schon unterschrieben?
Sooo schön kann die Wohnung gar nicht sein, dass ich das unterschreiben würde.

mfG
Hi

Herr X ist bei der Suche nach einer Wohnung auf das Angebot
von Herr Z gestoßen.

Herr Z ist nicht der Vermieter?

Kann Herr X ohne Folgen dem Vermieter absagen?

Ja, man hat mit dem Vermieter ja keinen mündlichen Vertrag abgeschlossen.
Falls doch, sind mündliche Verträge nach BGB regeln (nach meinem Laien Verständnis). Da hier dann doch einige Abweichungen gefordert sind, kann ich nur sage: Bei so einem Vermieter wird man nicht glücklich.

Hallo Trompa1,

…wenn du jetzt in UK wohnen wuerdest dann waere das ein ganz normaler Mietvertrag - ist aber nicht so.

Lass das Ding vom Mieterbund pruefen - lt. GG gilt der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung… das GG wirkt m.E. mittelbar im Mietrecht somit gibt es m.E. nur ganz wenige Anlaesse, z.B. Wassereinbruch, Brand etc. - bei denen der Vermieter die Wohnung betreten darf.

Gruss aus UK
Keuper

Kurzform …
das Ding ist sittenwidrig.

Christian

Herr Z ist der Vermieter
Herr X der Mieter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein Herr X hat den Vertrag noch nicht unterschrieben.
Dieser Vertrag sieht danach aus als wäre er einfach aus dem
Internet übernommen worden und nicht 1xmal durchgelesen worden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Kann Christian nur zustimmen. Zu so ziemlich jedem Paragrafen hab ich schonmal was wegen Gerichtsurteilen zugunsten der Mieter gehört… Wenn Du auf Streit aus bist, dann unterschreibe, zieh ein und kümmere dich nicht um diese Klauseln, weil die ungültig sind und Du garantiert vor Gericht Recht bekommen würdest, wenn der Vermieter meint, er müßte klagen. Ist aber doch etwas stressig…

Schau mal auf die Homepage des Mieterbund unter „Recht“ und dann „Mietvertrag“ und/oder google etwas.

Doch was davon ist R*chtens und was nicht !?

Diese Paragrafen sind es jedenfalls nicht. Was ist denn das für ein Korinthenka…!!!
Also ich würde nie und nimmer zu so einem Typ ins Haus ziehen. Das gibt 100% nichts als Ärger mit denen…

Kann Herr X ohne Folgen dem Vermieter absagen?

Alternative: Ihm sagen, dass diese Klauseln sittenwidrig sind, daher aus dem Vertrag gestrichen werden müssen und Ihr nicht im Geringsten daran denkt, Euch an diese Vorschriften zu halten, falls Ihr einzieht.
Wenn der wirklich so pingelig ist, wird er es sich von selbst anders überlegen und Euch seine kostbare Wohnung gar nicht geben wollen. Oder er akzeptiert und alles ist - zumindest rechtlich - in Ordnung.

Gruß
Andrea

…unabhängig davon, dass viele der Punkte nichtig sein dürften und im Zweifel keinen Bestand hätten: Meint X, nach normalem menschlichen Ermessen, in dieser Wohnung und insbes. mit diesen Vermietern glücklich zu werden? Anders gesagt: Wenn diese Vorschriften ohnehin der Lebensphilosophie des X entsprechen, dann sofort einziehen…ansonsten wohl eher nicht, egal, ob die Regelungen rechtens sind oder nicht, denn der Ärger wäre so oder so vorprogrammiert…oh…mein Vermieter kommt gerade rein - ich zieh mir lieber mal was an :wink:
Also: Bei der weiteren Suche nicht entmutigen lassen.
Nichts für ungut.
auskas

Herr X ist bei der Suche nach einer Wohnung auf das Angebot
von Herr Z gestoßen.

Hallo,
ich vermiete auch Wohnungen, aber so etwas zu fordern würde mir nocht nicht einmal im Traum einfallen. Ich bedauere jeden Mieter, der so einen Quatsch unterschreiben würde. Ärger wâre vorprogrammiert.
Gruss
Rainer

Dem „Vermieter“ gleich eröffnen, dass seine geistigen Ergüsse Unsinn sind und so nicht akzeptiert sind.
Sie haben einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen und demzufolge 3 Monate Kündigungsfrist.
Also entweder lässt er Sie ohne Murren aus dieser Angelegenheit sofort raus oder Sie ignorieren seinen Müll und reagieren auf die ziemlich sicher folgenden Drangsalierungen mit Mietminderung.
Ein vernünftiges Wohnen wird hier nicht möglich sein.
Aber es ist schon süß, was manche Leute für Einfälle haben.
Und geben Sie dem auf keinen Fall eine Kaution, wenn dann geht sowas auf ein Kautionssparbuch, welches an den „Vermieter“ verpfändet wird.
Sonst ist das Geld auch wech und nur mit langen Streitereien wieder erreichbar.