Herr X ist bei der Suche nach einer Wohnung auf das Angebot von Herr Z gestoßen.
Nach mehreren Gesprächen und ersten Einigungen, stimmen beide Parteien mündlich zu und der Vermieter stellt den Mietvertrag zusammen.
Beim durchlesen dieses buchdicken Dokumentes entdeckt der Herr X nun einige Paragraphen die aus dem Rahmen fallen.
Der Vermieter darf „jederzeit“ und ohne Ankündigung, auf Verdacht und unter hinzuziehen einer zweiten oder dritten Person die Wohnung betreten. Dabei ist außer acht zulassen ob jemand sich gerade in der Wohnung, unter der Dusche oder sich sonst wo befinde.
Der Mieter darf zwischen 22 und 6 Uhr weder Duschen noch Baden.
Heizung muss Tag aus Tag ein auf eine Temperatur zwischen 16 und 20 Grad jedoch die 22 Grad nicht übersteigen. Das ist auch nicht davon abhängig ob der Mieter oder seine Gattin zu dieser Zeit sich in der Wohnung befinden.
Sollte der Mieter für einen Zeitraum von länger als 3 Tagen die Wohnung verlassen, muss für eine Durchlüftung der Wohnung gesorgt werden. Diese Aufgabe könne ein Nachbar oder der Vermieter selbst (im gleichen Haus lebend) übernehmen.
Musik darf nur in geschlossen Räumen gehört werden.
Auch das Tragen geräuschärmerer Schuhe ist zu beachten.
Ebenso muss der Geräuschpegel im Treppenhaus möglichst gering gehalten werden und ab 18 (Winter) bzw. 19 Uhr (Sommer) die Ausgangstür verriegelt werden.
Obwohl ein recht hoher Betrag für die Kehrmaschine jährlich zu bezahlen ist, muss Streusalz von Herr X separat persönlich beschaffen werden.
In der Wohnung dürfen keine Möbel in Verwendung von Dübel angebracht werden.
Einmal im Jahr muss eine Firma die Heizungsrohre neu Streichen, wobei der Mieter die Kosten dafür Trägt.
Ebenfalls einmal im Jahr muss eine Firma die neuen Fenster/-rahmen auf Kosten von Herr X reinigen.
Für die Wintermonate von Februar bis April wird eventuell eine Nachzahlung der Heizkosten von ca. 2/3 der Monatskaltmiete fällig. Merkwürdig ist dabei jedoch, dass zu den normalen Heizkosten zusätzlich noch die 133 € hinzu kommen.
Bei Gelegenheit werde ich wieder Berichten was noch im Mietvertrag von Herrn X steht.
Dass Herr Z im Recht ist, wenn er sich weigert den Wohnungsschlüssel 2 Tage vor dem geplanten Einzug am 01.02 herauszugeben damit Herr X in der leeren Wohnung seine Küche aufbauen kann, ist zwar weniger Menschlich jedoch verständlich.
Doch was davon ist R*chtens und was nicht !?
Hat man nicht ein R*cht auf Privatsphäre?
Kann Herr X ohne Folgen dem Vermieter absagen?
