Lieber Bernd ,
mal ganz unbhänigig davon ,daß Du etwas vom ursprünglichen Thema abschweifst ,und die Argumentationen bildhaft mit … blöd,Quatsch ,Blödsinn…,etc führst -ist sie schlicht falsch!!!
Sorry, aber das ist doch wohl Quatsch!
Dann bleibt die EX noch 10 Jahre in der
Wohnung und der arme Kerl muß die ganze
Zeit die Hälfte der Miete bzahlen
;o))… so blöd sind selbst die deutschen
Gesetze net ;o) -
Doch !! - sogar die ganze Miete wenn die
EX nicht zahlt. !
10 Jahre lang, welch ein Blödsinn!
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja -
sonst nicht!
Und dabei habe ich wirklich versucht ,den Unterschied im „Außenverhältnis -zum Vermieter“ und im „Innenverhältnis- zur EX“
klarzumachen.
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung mieten ,bilden sie eine Gemeinschaft nach § 741 BGB (§ 741ff - 758)
Zitat aus dem Hauffe Mietrechtslexikon:
Personenmehrheit auf Mieterseite
„…rechtswirksame Erklärungen (z.B.Kündigungen) müssen von allen Mietern gemeinsam abgegeben werden.Vermieterseits sind solche Erklärungen an sämtliche Mieter zu richten.“
daher hat der " arme Kerl" im
Innenverhältnis einen Erstattungsanspruch
an die EX ,wenn sie die Wohnung weiter
allein nutzt .
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja -
sonst nicht!
Das betrifft aber nicht das Verhältnis
zum Vermieter - nach Deiner Theorie würde
der Vermieter ja wenn einer von zwei
Mietern kündigt theoretisch nur noch die
halbe Miete bekommen bzw. müsste dann die
theoretische Hälfte der Wohnung neu
vermieten ???
Blödsinn! Die Ex haftet nach Ablauf der
Kündigungsfrist!
Sorry, aber wenn du dir so sicher bist,
dann begründe es doch mal substanziiert!
siehe oben ! oder schau demnächst - besser vorher - selber nach .!!!
Ich habe mir mal interessehalber andere
Postings von Dir angesehen - Du
widersprichst dir da sogar selbst
bitte qualifizierte Beispiele !!
und von
rechtlicher Ahnung ist weiß Gott nichts
zu merken!
Diesen Anspruch habe ich auch nicht erhoben.
Ich finde es bedenkenswert, wenn man ohne
Wissen Postings wie diese ins Netz stellt
und andere damit „verunsichert“! Damit
ist keinem geholfen und ich möchte dich
bitten, dies zu unterlassen!
Damit hilfst du nicht, sondern schadest
nur! Wenn Dich das Themengebiet
interessiert, dann lies die Artikel, aber
äußere dich besser nur, wenn du auch
qualifiziert helfen kannst, ob nun aus
eigener Erfahrung oder woher auch
immer…
dieses „Kompliment“ möchte ich Dir nun wirklich unkommentiert zurückgeben !! ,da mir der hier vorliegende Fall und Deine „qualifizierte“ Argumentation und Ausdrucksweise sehr eindeutig erscheint.
Vielleicht solltest Du Dich demnächst vom Bank-Schalter in Eure Rechtsabteilung begeben und erst mal nachfragen .???
Gruß
Heiner