Mietvertrag

Ich habe folgende Frage:

Gibt es einen Möglichkeit aus einem Mietvertrag rauszukommen, wo 2 Parteien (Ich & Ex-Freundin) unterschrieben haben - und wo eine Partei(Freundin) sich weigert die Kündigung zu unterschreiben? - Was muss ich machen? Was ist, wenn sie nicht unterschreiben will?

Danke, Uwe

Hi!

Du kannst den Mietvertrag für Dich kündigen unabhängig ob Deine Ex sich anschließt!

Gruß

Bernd

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Das bezweifele ich !!
In den meisten Mietverträgen haften alle!! Mieter und zwar jeder gesamtschuldnerisch.
daher wäre nur eine gemeinsame Kündigung möglich ,oder die EX verpflichtet sich im Innenverhältnis den Kündigunswilligen von allen Ansprüchen aus dem Mietvertrag freizustellen .

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Hi!

Sorry, aber das ist doch wohl Quatsch! Dann bleibt die EX noch 10 Jahre in der Wohnung und der arme Kerl muß die ganze Zeit die Hälfte der Miete bzahlen ;o))… so blöd sind selbst die deutschen Gesetze net ;o)

Klar haften alle Mieter! Aber alle Mieter dürfen auch den Mietvertrag kündigen unabhängig voneinander, sodaß sie nach Ablauf der Kündigungsfrist aus der Hartung im Regelfalle raus sind…! Inwiefern danach noch Haftungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom Verhältnis der Mieter ab (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, usw…).

Inwieweit der Mietvertrag nach Kündigung nur eines Mieters hinfällig wird oder weiterläuft ist mir net bekannt und kann imho für ihn unwichtig sein, da er aus dem Mietvertrag raus ist…

Bernd

Das bezweifele ich !!
In den meisten Mietverträgen haften
alle!! Mieter und zwar jeder
gesamtschuldnerisch.
daher wäre nur eine gemeinsame Kündigung
möglich ,oder die EX verpflichtet sich im
Innenverhältnis den Kündigunswilligen von
allen Ansprüchen aus dem Mietvertrag
freizustellen .

Wie er geschireben hat macht sie das nicht, also bleibt nur die einseitige Kündigung…

Sorry, aber das ist doch wohl Quatsch!
Dann bleibt die EX noch 10 Jahre in der
Wohnung und der arme Kerl muß die ganze
Zeit die Hälfte der Miete bzahlen
;o))… so blöd sind selbst die deutschen
Gesetze net ;o) -

Doch !! - sogar die ganze Miete wenn die EX nicht zahlt. !

daher hat der " arme Kerl" im Innenverhältnis einen Erstattungsanspruch an die EX ,wenn sie die Wohnung weiter allein nutzt .

Das betrifft aber nicht das Verhältnis zum Vermieter - nach Deiner Theorie würde der Vermieter ja wenn einer von zwei Mietern kündigt theoretisch nur noch die halbe Miete bekommen bzw. müsste dann die theoretische Hälfte der Wohnung neu vermieten ???

und das geht eben nicht .

Klar haften alle Mieter! Aber alle Mieter
dürfen auch den Mietvertrag kündigen
unabhängig voneinander, sodaß sie nach
Ablauf der Kündigungsfrist aus der
Hartung im Regelfalle raus sind…!
Inwiefern danach noch
Haftungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom
Verhältnis der Mieter ab (Ehe,
eheähnliche Gemeinschaft, usw…).

Inwieweit der Mietvertrag nach Kündigung
nur eines Mieters hinfällig wird oder
weiterläuft ist mir net bekannt und kann
imho für ihn unwichtig sein, da er aus
dem Mietvertrag raus ist…

Bernd

Das bezweifele ich !!
In den meisten Mietverträgen haften
alle!! Mieter und zwar jeder
gesamtschuldnerisch.
daher wäre nur eine gemeinsame Kündigung
möglich ,oder die EX verpflichtet sich im
Innenverhältnis den Kündigunswilligen von
allen Ansprüchen aus dem Mietvertrag
freizustellen .

Wie er geschireben hat macht sie das
nicht, also bleibt nur die einseitige
Kündigung…

Hi!

Sorry, aber das ist doch wohl Quatsch!
Dann bleibt die EX noch 10 Jahre in der
Wohnung und der arme Kerl muß die ganze
Zeit die Hälfte der Miete bzahlen
;o))… so blöd sind selbst die deutschen
Gesetze net ;o) -

Doch !! - sogar die ganze Miete wenn die
EX nicht zahlt. !

10 Jahre lang, welch ein Blödsinn!

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja - sonst nicht!

daher hat der " arme Kerl" im
Innenverhältnis einen Erstattungsanspruch
an die EX ,wenn sie die Wohnung weiter
allein nutzt .

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja - sonst nicht!

Das betrifft aber nicht das Verhältnis
zum Vermieter - nach Deiner Theorie würde
der Vermieter ja wenn einer von zwei
Mietern kündigt theoretisch nur noch die
halbe Miete bekommen bzw. müsste dann die
theoretische Hälfte der Wohnung neu
vermieten ???

Blödsinn! Die Ex haftet nach Ablauf der Kündigungsfrist!

Sorry, aber wenn du dir so sicher bist, dann begründe es doch mal substanziiert!

Ich habe mir mal interessehalber andere Postings von Dir angesehen - Du widersprichst dir da sogar selbst und von rechtlicher Ahnung ist weiß Gott nichts zu merken!
Ich finde es bedenkenswert, wenn man ohne Wissen Postings wie diese ins Netz stellt und andere damit „verunsichert“! Damit ist keinem geholfen und ich möchte dich bitten, dies zu unterlassen!
Damit hilfst du nicht, sondern schadest nur! Wenn Dich das Themengebiet interessiert, dann lies die Artikel, aber äußere dich besser nur, wenn du auch qualifiziert helfen kannst, ob nun aus eigener Erfahrung oder woher auch immer…

Bernd

Lieber Bernd ,
mal ganz unbhänigig davon ,daß Du etwas vom ursprünglichen Thema abschweifst ,und die Argumentationen bildhaft mit … blöd,Quatsch ,Blödsinn…,etc führst -ist sie schlicht falsch!!!

Sorry, aber das ist doch wohl Quatsch!
Dann bleibt die EX noch 10 Jahre in der
Wohnung und der arme Kerl muß die ganze
Zeit die Hälfte der Miete bzahlen
;o))… so blöd sind selbst die deutschen
Gesetze net ;o) -

Doch !! - sogar die ganze Miete wenn die
EX nicht zahlt. !

10 Jahre lang, welch ein Blödsinn!

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja -
sonst nicht!

Und dabei habe ich wirklich versucht ,den Unterschied im „Außenverhältnis -zum Vermieter“ und im „Innenverhältnis- zur EX“
klarzumachen.

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung mieten ,bilden sie eine Gemeinschaft nach § 741 BGB (§ 741ff - 758)

Zitat aus dem Hauffe Mietrechtslexikon:

Personenmehrheit auf Mieterseite

„…rechtswirksame Erklärungen (z.B.Kündigungen) müssen von allen Mietern gemeinsam abgegeben werden.Vermieterseits sind solche Erklärungen an sämtliche Mieter zu richten.“

daher hat der " arme Kerl" im
Innenverhältnis einen Erstattungsanspruch
an die EX ,wenn sie die Wohnung weiter
allein nutzt .

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja -
sonst nicht!

Das betrifft aber nicht das Verhältnis
zum Vermieter - nach Deiner Theorie würde
der Vermieter ja wenn einer von zwei
Mietern kündigt theoretisch nur noch die
halbe Miete bekommen bzw. müsste dann die
theoretische Hälfte der Wohnung neu
vermieten ???

Blödsinn! Die Ex haftet nach Ablauf der
Kündigungsfrist!

Sorry, aber wenn du dir so sicher bist,
dann begründe es doch mal substanziiert!

siehe oben ! oder schau demnächst - besser vorher - selber nach .!!!

Ich habe mir mal interessehalber andere
Postings von Dir angesehen - Du
widersprichst dir da sogar selbst

bitte qualifizierte Beispiele !!

und von
rechtlicher Ahnung ist weiß Gott nichts
zu merken!

Diesen Anspruch habe ich auch nicht erhoben.

Ich finde es bedenkenswert, wenn man ohne
Wissen Postings wie diese ins Netz stellt
und andere damit „verunsichert“! Damit
ist keinem geholfen und ich möchte dich
bitten, dies zu unterlassen!
Damit hilfst du nicht, sondern schadest
nur! Wenn Dich das Themengebiet
interessiert, dann lies die Artikel, aber
äußere dich besser nur, wenn du auch
qualifiziert helfen kannst, ob nun aus
eigener Erfahrung oder woher auch
immer…

dieses „Kompliment“ möchte ich Dir nun wirklich unkommentiert zurückgeben !! ,da mir der hier vorliegende Fall und Deine „qualifizierte“ Argumentation und Ausdrucksweise sehr eindeutig erscheint.

Vielleicht solltest Du Dich demnächst vom Bank-Schalter in Eure Rechtsabteilung begeben und erst mal nachfragen .???

Gruß

Heiner

Auszug aus dem Mieterlexikon des Mieterbundes.
…Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Können sich die Mitglieder einer Gemeinschaft nicht auf ein einheitliches handeln einigen, kann jedes Mitglied die zugrundeliegende WG nach §723 BGB beenden und dann die zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses verlangen KG Berlin WM 92,323; LG Köln, WM 93,613; LG München II WM 93,611…
Gruß
Roland

Hi!

Lieber Bernd ,
mal ganz unbhänigig davon ,daß Du etwas
vom ursprünglichen Thema abschweifst ,und
die Argumentationen bildhaft mit …
blöd,Quatsch ,Blödsinn…,etc führst
-ist sie schlicht falsch!!!

Irrtum, aber kein weiterer Kommentar…

Sorry, aber das ist doch wohl Quatsch!
Dann bleibt die EX noch 10 Jahre in der
Wohnung und der arme Kerl muß die ganze
Zeit die Hälfte der Miete bzahlen
;o))… so blöd sind selbst die deutschen
Gesetze net ;o) -

Doch !! - sogar die ganze Miete wenn die
EX nicht zahlt. !

10 Jahre lang, welch ein Blödsinn!

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja -
sonst nicht!

Und dabei habe ich wirklich versucht ,den
Unterschied im „Außenverhältnis -zum
Vermieter“ und im „Innenverhältnis- zur
EX“
klarzumachen.

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine
Wohnung mieten ,bilden sie eine
Gemeinschaft nach § 741 BGB (§ 741ff -
758)

Zitat aus dem Hauffe Mietrechtslexikon:

Personenmehrheit auf Mieterseite

„…rechtswirksame Erklärungen
(z.B.Kündigungen) müssen von allen
Mietern gemeinsam abgegeben
werden.Vermieterseits sind solche
Erklärungen an sämtliche Mieter zu
richten.“

daher hat der " arme Kerl" im
Innenverhältnis einen Erstattungsanspruch
an die EX ,wenn sie die Wohnung weiter
allein nutzt .

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ja -
sonst nicht!

Das betrifft aber nicht das Verhältnis
zum Vermieter - nach Deiner Theorie würde
der Vermieter ja wenn einer von zwei
Mietern kündigt theoretisch nur noch die
halbe Miete bekommen bzw. müsste dann die
theoretische Hälfte der Wohnung neu
vermieten ???

Blödsinn! Die Ex haftet nach Ablauf der
Kündigungsfrist!

Sorry, aber wenn du dir so sicher bist,
dann begründe es doch mal substanziiert!

siehe oben ! oder schau demnächst -
besser vorher - selber nach .!!!

Ich habe mir mal interessehalber andere
Postings von Dir angesehen - Du
widersprichst dir da sogar selbst

bitte qualifizierte Beispiele !!

Lies sie doch selber mal durch

und von
rechtlicher Ahnung ist weiß Gott nichts
zu merken!

Diesen Anspruch habe ich auch nicht
erhoben.

Ich finde es bedenkenswert, wenn man ohne
Wissen Postings wie diese ins Netz stellt
und andere damit „verunsichert“! Damit
ist keinem geholfen und ich möchte dich
bitten, dies zu unterlassen!
Damit hilfst du nicht, sondern schadest
nur! Wenn Dich das Themengebiet
interessiert, dann lies die Artikel, aber
äußere dich besser nur, wenn du auch
qualifiziert helfen kannst, ob nun aus
eigener Erfahrung oder woher auch
immer…

dieses „Kompliment“ möchte ich Dir nun
wirklich unkommentiert zurückgeben !! ,da
mir der hier vorliegende Fall und Deine
„qualifizierte“ Argumentation und
Ausdrucksweise sehr eindeutig erscheint.

Vielleicht solltest Du Dich demnächst vom
Bank-Schalter in Eure Rechtsabteilung
begeben und erst mal nachfragen .???

Welcher Bankschalter und welche Rechtsabteilung?!? Wie bisher … wenn man keine ahnung hat lieber ruhig sein

Gruß

Heiner

last comment

Ich bitte , daß Du zukünftig Deine unqualifizierten Äußerungen und kindlichen Diskussionsbeiträge für Dich behälst ,oder lieber den Leuten an Deinem Arbeitsplatz in der Deutschen Bank damit auf die Nerven gehst.

Jede Partei kann innerhalb der vertraglichen Fristen kündigen; da beide Mieter jeweils die gesamte Wohnung und nicht jeweils die halbe Wohnung gemietet haben, muß der andere Mieter die Gesamtmiete bezahlen, wenn er ebenfalls nicht kündigt.

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