Bei einem zum Januar 2010 fertigzustellenden Neubau mit jetzt abzuschliessendem Mietvertrag, gilt hier für den Mieter auch die 3-monatige Kündigungsfrist!? Danke im Voraus für Antwort; Ralf D.
Hallo,
die dreimonatige Kündigungsfrist gilt, sofern der Mietvertrag nicht befristet oder die Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist.
Die Kündigungsfrist kann jedoch erst mit Vertragsbeginn gerechnet werden, also eine bis zum 31. Dezember 2009 ausgesprochene Kündigung würde zum 31. März 2010 wirksam.