Mietvertrag

Hallo,

Wenn ein Mietvertrag von Haus und Grund 2002 Beendigung des Mietverhältnisses steht, das der Mieter spätestens bei Beeendigung des Mietverhätnisses des gem. § 14 fälligen Schönheitsreperaturen fachmännisch durchzuführen hat. Gilt das noch oder nicht. Wie verhält es sich überhaupt mit alten Mietverträgen, ist alles nichtig, wenn sich die Gesetzte verändern?
Gegenstände die vom Vormieter übernommen wurden, aber nicht im Mietvertrag festgehalten wurden das sie vom Vormieter waren, sind die zu entfernen oder nicht?

Was ist wenn Schlüssel fehlen, die im Mietvertrag aufgeführt sind?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

lg
shakira

Hallo,

Wenn ein Mietvertrag von Haus und Grund 2002 Beendigung des
Mietverhältnisses steht, das der Mieter spätestens bei
Beeendigung des Mietverhätnisses des gem. § 14 fälligen
Schönheitsreperaturen fachmännisch durchzuführen hat. Gilt das
noch oder nicht.

Wies soll amn das beurteilen ohne den genauen Inhalt zu kennen?

Wie verhält es sich überhaupt mit alten
Mietverträgen, ist alles nichtig, wenn sich die Gesetzte
verändern?

nein

Gegenstände die vom Vormieter übernommen wurden, aber nicht im
Mietvertrag festgehalten wurden das sie vom Vormieter waren,
sind die zu entfernen oder nicht?

kommt darauf an

Was ist wenn Schlüssel fehlen, die im Mietvertrag aufgeführt
sind?

schlecht, weil der Verliere den Verlust ersetzen muß

Danke schon mal für Eure Hilfe.

…erste Hilfe :wink:

vlg MC