Mietvertrag

person X möchte in eine neue wohnung ziehen. gesellschaft Y hat person X einen vertrag zugeschickt. unter punkt 7 steht folgendes.

beauftragte des wohnungsunternehmens können in begründeten fällen die mietsache nach rechtzeitiger ankündigung bei dem mieter zu angemessenen tageszeiten besichtigen oder besichtigen lassen.

  1. muss person x dem zustimmen
  2. was ist mit begründeten fällen gemeint?

in dringenden fällen ist das wohnungunternehmen bei abwesenheit des mieter berechtigt, die mieträume auf kosten des mieters öffnen zu lassen, sofern die schlüßel den wohnungsunternehmen nicht zur verfügung stehen.

  1. person x möchte da nicht zustimmen. es gibt versicherungen, die im schadensfall dafür einspringen. daher sieht person x keinen grund dem wohnungsunternehmen das zu erlauben

Hallo.
Ein Besichtigungsrecht des Vermieters ist üblich und wäre auch gerichtlich durchsetzbar. Begründete Fälle sind beispielsweise Besichtigungen mit Nachmietern, Kaufinteressenten, Maklern oder zur allgemeinen Nachschau.