Mietvertrag

Liebe Community,

hier eine allgemeine Rechtsfrage zum Thema mieten:

Die volljährige Person A, wohnt zurzeit in einem Mietverhaltnis ( WG ) welches sich auflösen wird.Diese Person A ( Auszubildener ) möchte daraufhin mit Person B (Person B zahlt die 50% der Fixkosten)zusammenziehen.Diese Person B wird aber NICHT im Mietvertrag stehen.Da Person A nicht genügend verdient um die Miete selbst zu tragen, möchten die Vermieter als Sicherheit eine weitere person im Mietvertrag.Dazu würde sich die Mutter A ( Mutter der Person A ) anbieten.
Wenn dieser Mietvertrag nun zustande kommt ( Person A wohnt zusammen mit Person B,Person A steht zusammen mit der dazugehörigen Mutter A im Mietvertrag), müsste die Mutter A sich denn in dieser Wohnung zwangsläufig melden o.ä., oder kann man einfach in einen Mietvertrag eintreten, ohne dafür irgendwelche Steuern o.ä. zu zahlen.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Hallo.

Die im Mietvertrag „pro forma“ genannte Person muss sich nicht ummelden, weil sie faktisch gar nicht in dieser Wohnung lebt. Es geht hier lediglich um das privatrechtliche Verhältnis Mieter-Vermieter, aus der öffentlich-rechtlich keine Verpflichtung zur Ummeldung besteht.

Also kann jede beliebige Person theoretisch in beliebig vielen Mietverträgen stehen, ohne sich in irgendeiner Form weiter damit auseinander setzen zu müssen in Form einer Ummeldung o.ä.!

Richtig verstanden?

Ja.
Allerdings hat er dann auch die Haftung.

vnA

Ja das versteht sich von selbst.

Danke für die Hilfe :wink: