Mietvertrag

Guten Tag,

wir haben ein kleines Problem mit unseren Vermietern.
Wir haben ns eine Wohnung gemietet für 500 € Kaltmiete. Wir sind zum 01.08. eingezogen. Danach gab es Probleme weil es weniger qm waren al angegeben, dies wurde dann neu vermessen und geändert. Die Vermieter nutzen noch eine Kellerraum und die Terrasse ist für uns nicht alleine zugänglich. Es sollte ein Geländer angebracht werden was bis heute noch nicht steht. Auf jeden Fall haben wir zwei Wochen drin gewohnt und haben dann eine Eigentumswohnung gekauft und sind ausgezogen. Im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wir haben mit der Vermieterin telefonisch vereinbart das wir früher auszuiehen und sie hat unter Zeugen gesagt, sobald wird draußen sind brauchen wir keine MIete mehr bezahlen. Jetzt hat ihr Mann angerufen und möchte das wir unsere Kündigungsfrist einhalten.

Meine Frage, müssen wir die drei MOnate einhalten oder können wir uns uaf das müdlich vereinbarte Stützen?

Liebe Grüße
Lena

Guten Tag,

wir haben ein kleines Problem mit unseren Vermietern.
Wir haben ns eine Wohnung gemietet für 500 €

Kaltmiete. Wir

sind zum 01.08. eingezogen. Danach gab es Probleme

weil es

weniger qm waren al angegeben, dies wurde dann neu

vermessen

und geändert. Die Vermieter nutzen noch eine

Kellerraum und

die Terrasse ist für uns nicht alleine zugänglich. Es

sollte

ein Geländer angebracht werden was bis heute noch

nicht steht.

Auf jeden Fall haben wir zwei Wochen drin gewohnt und

haben

dann eine Eigentumswohnung gekauft und sind

ausgezogen. Im

Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von drei

Monaten. Wir

haben mit der Vermieterin telefonisch vereinbart das

wir

früher auszuiehen und sie hat unter Zeugen gesagt,

sobald wird

draußen sind brauchen wir keine MIete mehr bezahlen.

Jetzt hat

ihr Mann angerufen und möchte das wir unsere

Kündigungsfrist

einhalten.

Meine Frage, müssen wir die drei MOnate einhalten oder

können

wir uns uaf das müdlich vereinbarte Stützen?

Liebe Grüße
Lena

Habt ihr die Mängel und das es behoben werde sollte
schriftlich oder auch nur mündlich?
Wenn es schriftlich ist dann könnte ihr dies dafür
verwenden um zuuzeigen das es un zumut bar war noich
weiter dort zuwohnen.und dann müsst ihr sie nicht
ienhalten.Allerdings wenn ihr beides nur mündlich habt
dann müsst ihr mit euren zeugen zum gericht gehen und
dort darauf klagen daas ihr sie nicht einhalten
müsst.Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Liebe Grüße Pascal

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort. Wir haben die Mängel zwar fotografiert, aber nirgends schriftlich festgehalten das diese bestigt werden müssen. Es ist allerdings so, dass ein Geländer fehlt von der Terrasse und man da leicht den Treppenabgang runter stürzen könnte. Haben wir überhaupt eine Chance es mündlich durch zu bekommen? Oder zählt das schriftliche mehr?

Danke!

Liebe Grüße
Elena

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort. Wir haben die Mängel

zwar

fotografiert, aber nirgends schriftlich festgehalten

das diese

bestigt werden müssen. Es ist allerdings so, dass ein

Geländer

fehlt von der Terrasse und man da leicht den

Treppenabgang

runter stürzen könnte. Haben wir überhaupt eine Chance

es

mündlich durch zu bekommen? Oder zählt das

schriftliche mehr?

Danke!

Liebe Grüße
Elena

Mit dem schriftlichen wäre es auf jedenfall einfacher
aber dadurch das ja eine gewisse gefährdeung besteht
könntet ihr gute chancen haben da ihr ja auch zeugen
habt.am besten besprecht ihr dieses thema mal mit einem
anwalt für mietrecht denn ich gehe davon aus das der
vermieter die miee für die frist versuchen wird
einzuklagen.da er aber keine gravierenden und
gefärhlichen mängel behoben hatt solltet ihr auf
jedenfall gerichtlich dagegen angehen.die chancen für
euch stehen garnicht so schlecht.
LG Pascal

Frage zu spät gesehen leider wa rin Urlaug…