Liebe Gemeinde,
wer kann mir sagen, wie ich als Vermieter einen Mieter, der bereits eingezogen ist, dazu bekomme, den Mietvertrag zu unterschreiben?
Vielen Dank im voraus
mfg
U.Gries
Grundsätzlich kann niemand zum Abschluß eines Vertrags gezwungen werden. Das Privatrecht wird durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit beherrscht, der dem einzelnen das Recht gewährleistet, frei zu entscheiden ob überhaupt und mit wem er sich vertraglich binden will. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß der Mieter bereits eingezogen ist.
Allerdings könnte ein Mietvertrag bereits geschlossen sein. Verträge können nämlich auch stillschweigend vereinbart werden - der Mietvertrag beispielsweise u.U. dadurch, daß der Vermieter dem Mieter die Wohnung überläßt und der Mieter verspricht, Miete in bestimmter Höhe zu zahlen, oder die Miete gar tatsächlich zahlt. Die Tatsache, daß Mietverträge schriftlich abzuschließen sind, steht dem nicht entgegen, weil die Nichteinhaltung dieser Form nicht den Mietvertrag unwirksam macht. Ob ein Vertrag auf diese Weise zustandegekommen ist, kann allerdings nur durch sorgfältige Würdigung aller Umstände des Falles verläßlich beurteilt werden.
Ist ein Mietvertrag in dieser Weise geschlossen, so unterliegt er, weil detaillierte Vereinbarungen dann meist fehlen, den - nicht unbedingt vermieterfreundlichen - gesetzlichen Regeln. Um dies zu ändern, muß mit dem Mieter ein Änderungsvertrag geschlossen oder, wenn dieser dazu nicht bereit ist, ihm unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine (!) gekündigt werden.
Soweit ein Mietvertrag nicht vorhanden ist, kann gegen den Bewohner u.U. - notfalls gerichtlich - die Räumung betrieben werden. Möglicherweise kann auch für die Dauer des Zeitraums, in dem der Mieter die Wohnung bereits genutzt hat, Ausgleich verlangt werden.
Im einzelnen ist die Rechtslage je nach Lage der Dinge nicht einfach, sodaß professionelle, fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen