Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Leute, mal ne Frage.Mein Sohn der in meiner Haushälfte wohnt (Eigentum ), braucht nun fürs Amt einen Mietvertrag.
Ich bin in Rente( mit Abzug).Mein Sohn hat bis Dato immer gearbeitet, nun leider nicht mehr, und brauch für das Arbeisamt einen Mietnachweis.Mein Sohn hat solange er gearbeitet hat, alle anfallenden Kosten von sich aus beglichen.
Jetzt meine Frage: Kann ich einen Mietvertrag machen, brauche ich ausserdem einen Energiesparnachweis, oder wie das heißt.? Er bewohnt nur 2-3 Zimmer ca. 55qm im unteren Teil meines(unseres Hauses).
Kann ich einen Vertrag machen, so das er vom Amt einwenig Unterstützung bekommt.? Wird mir die Miete angerechnet ? Denke für Unkostenbeteiligung an so 200€. Danke EUch !!
Hallo, da kenne ich mich nicht genug aus. Gruß Fred
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Leute, mal ne Frage.Mein Sohn der in meiner Haushälfte
wohnt (Eigentum ), braucht nun fürs Amt einen Mietvertrag.
Ich bin in Rente( mit Abzug).Mein Sohn hat bis Dato immer
gearbeitet, nun leider nicht mehr, und brauch für das
Arbeisamt einen Mietnachweis.Mein Sohn hat solange er
gearbeitet hat, alle anfallenden Kosten von sich aus
beglichen.
Jetzt meine Frage: Kann ich einen Mietvertrag machen, brauche
ich ausserdem einen Energiesparnachweis, oder wie das heißt.?
Er bewohnt nur 2-3 Zimmer ca. 55qm im unteren Teil
meines(unseres Hauses).
Kann ich einen Vertrag machen, so das er vom Amt einwenig
Unterstützung bekommt.? Wird mir die Miete angerechnet ? Denke
für Unkostenbeteiligung an so 200€. Danke EUch !!
Selbstverständlich kann er ( Sie )einen Mietvertrag machen. Die Frage lautet war den bis dahin nicht schon ein Mietvertrag da? Es kommt hierbei nicht auf die Schriftform an. Es reicht aus wenn er Wie SIe schon sagten alle Kosten beglichen hatte. Dann war ein Mietähnliches Verhältnis gegeben. Es sollte notfalls möglich sein auch noch einen Mietvertrag zu nachdatieren. Schließlich war defakto ja alles schon so…
Gruß Peter