Mietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ist eine Mietvertragsklausel folgender Art zulässig? Mir kommt das etwas „komisch“ vor. Wenn jemand einen Tipp hat, danke. Gruß Julie

"Der Vermieter kann die zahlenden Vorschüsse auf die umgelegten Nebenkosten für die Zukunft neu festsetzen. Die Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen? "

Liebe/-r Experte/-in,

nach §560BGB kann der Vermieter vorschüsse auf nebenkostenvorauszahlungen immer neu fest setzen. allerdings ist eine pauschalierte vorratsvereinbarung als ungeschrieben zu betrachten, weil die anpassung der vorauszahlungen verständlicherweise immer nur nach erteilung einer abrechnung angezeigt ist und di höhe sich nach der nachzahlung/guthaben bemisst.
mfg ps

ist eine Mietvertragsklausel folgender Art zulässig? Mir kommt
das etwas „komisch“ vor. Wenn jemand einen Tipp hat, danke.
Gruß Julie

"Der Vermieter kann die zahlenden Vorschüsse auf die
umgelegten Nebenkosten für die Zukunft neu festsetzen. Die
Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages
zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen? "

Hi Julie
also aus meiner sicht kann er das schon. Schau her er kann ja sowieso nicht wie er will beliebig verfahren. Der Gesetzgeber hat einen Nebenkostenverordung ( im Internet nachschauen und runterladen ) erlassen. Dort sind meines Wissens ca. 13 verschiedene Dinge aufgelistet die ein Vermieter demMieter weiter berechnen kann. Klar nicht alle treffen da für dich zu. Z.B. das mit dem Hausmeister, wenn er keinen hat kann er das nicht. selbst wenn er sich selbst in der Rolle versteht kann er nicht, da der Gesetzgerber da ne klare Grenze gezogen hat. Aber die Dinge die er kann, die kann er. Und da muß er dir gegenüber diese Kosten mit einer klaren Rechnung belegen können. Er ist Beweis- und Belegpflichtig. Also wir er sich hüten mehr daraus zu machen. Das nun mal die Nebenkosten nicht fix sind kannst du an dem Beispiel Wasser erkennen. Manche Gemeinde erhöhen z.B. den Wasserpreis im Jahr danach rückwirkend. zudem schwankt dein Verbrauch und somit der Preis. das kann mit einer Pauschale nie und nimmer aufgefangen werden.
Gruß
Peter