Liebe/-r Experte/-in,
Hallo. Wir haben im Mai 2007 einen Mietvertrag für ein Ladenlokal geschlossen. Da sich im Ladenlokal 3 große einfach verglaste Schaufenster befanden, die im Sommer für enorme Hitze und im Winter für extreme Kälte sorgten, haben wir im Dezember 2009 in ein leerstehendes Ladenlokal im selben Haus, mit der selben Miethöhe, die selbe größe,beim selben Vermieter, gewechselt. Nun haben wir jedoch im „neuen“ Ladenlokal noch mehr probleme wie im ersten und würden gerne in ein völlig anderes Ladenlokal bei einem anderen Vermieter wechseln. Für das derzeitiges Ladenlokal erhielten wir einen neuen Mietvertrag, jedoch ohne den alten gekündigt zu haben.
Hier also die eigentliche Frage:
Darf der Vermieter einen neuen Mietvertrag ausstellen, obwohl der alte nicht mal gekündigt war?
Das Mietverhältnis wurde nicht unterbrochen. Lediglich die Räumlichkeit, unter den gleichen Bedingungen wie im ersten Ladenlokal, wurde geändert. Kann man darauf beruhen, dass der neue Mietvertrag unwirksam ist, weil der alte aus dem Jahr 2007 nicht gekündigt wurde?
Eine hilfreiche Antwort wäre nett.
Hi dicke Sache…
ihr habt Fehler Fehler Fehler gemacht. Zunächst mal was grundsätzliches und das wird in jedem fall auch vor Gericht so sein im Ernstfall, denn da seit ihr sicherlich keine Freunde mehr. Ihr habt in wirklichkeit nicht einen Mietvertrag sondern ein OPachtvertrag unterschrieben schon bei dem ersten Objekt. Miete ist zwar wie Pacht jedoch mit „Fruchtgenuss“. Das heißt konkret während du mit einer Wohnung nur Mieten darfst, kannst du bei Pacht auch in den Räumen „Geld verdienen“. Das ist dahingehend wichtig, das Mietverhältnisse immer einen sozialen Karakter haben, indem es um das warme trockene Dach über dem Kopf geht. Bei Pacht ist das anders, kapitalistischer entweder du zahlst oder nicht… die Kündigungsfristen sind zwingend … auch wenn du da ein neues Objekt hats. Es muß kein Pachtvertrag geschrieben werden. alleie das anbieten des Vermieters und das daraufhin nutzen der Räume sagt aus, das ihr einen unbefristeten Mietvertrag geschlossen habt. Also summasumarum hast du die alten Räume an der Backe ( nicht gekündigt ) und die neuen noch gleich mit weil durch überreinstimmende Willenserklärungen ein Pachtvertrag zu stande gekommen ist… Wenn dir die Antwort noch nicht reicht dann melde dich einfach noch mal…
gruß Peter
Also: Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Grundlegend möchte ich anmerken, dass es sich definitiv um einen MIETVERTRAG und nicht um einen Pachtvertrag handelt. So auch die Aussage des Vermieters, von dem wir einen neuen Vertrag bekommen haben, auf dem fett MIETVERTRAG geschrieben steht. Wir haben im anderen Laden 3 große einfachverglaste Schaufenster gehabt. Im neuen Laden haben wir nur ein Schaufenster und wir haben deshalb mit dem Vermieter vereinbart, in die neue Räumlichkeit zu ziehen, weil diese für uns Wirtschaftlicher sind. Ohne Kompromisse hat sich der Vermieter Einverstanden erklärt, da er uns in unserer Begründung recht gab, dass der neue Laden wirtschaftlicher ist, wie der alte. Er weiß, dass er längst was am gesamten Haus machen müßte. Der tut es nicht, weil er einfach nur Geizig ist. Des Weiteren treten im neuen Laden Probleme auf, die wir im anderen Laden nicht hatten, die man uns hier verschwiegen hat zB. Nasse Aussenwände, undichte Fenster. Dagegen wollen wir etwas unternehmen und möchten das Mietverhältnis, dass ja im Grunde schon seit 2007 besteht, beenden. Wir streiten seit Einzug in den neuen Laden mit ihm rum, weil er der Meinung ist, dass wir die feuchten Wände verursacht haben.
Deshalb nochmal meine Frage, in Anbetracht dessen, dass es sich um einen Mietvertrag handelt, ob das Mietverhältnis aus dem vorherigen Vertrag gilt, da es sich im Grunde nur um eine Veränderung handelt.
Gruß
wolle10
Hi
ich will und würde euch gerne helfen. Nur das mit dem Portal hier ist schon etwas blöde, weil hier nicht immer eine perfekte kommunikation möglich ist. Daher werde ich dich bitten das du mich ab 14 Uhr auf meinem Handy 0172/7318169 und das sollte so etwa der Zeitpunkt sein da ich da Feierabend habe und ich dann eben danach los fahre keine Freisprecheinrichtung ) oder ab ca. 18 Uhr auf dem Festnetzt unter 07166/201049 anruft und nach Peter verlangst dann kann ich dir das etwas ausführlicher erklären.
Gruß Peter
ich stelle mal einen vergleich in den raum und dsmit dürfte alles beantwortet sein:
jeder kann mehrere hyndyverträge abschließen, ob er später fest stellt, dass der tarif für ihn nicht passt und den vertrag sogar lafen lässt und weiteren neuen abschließt, dürfte entweder seiner entscheidung+dem befinden seiner geldbörse geschuldet sein oder einer gewissen naivität.
Hallo,
kann leider nicht helfen, da kennen ich mich auch nicht aus.
Gruß Fred
leider kann ich da nicht helfen. aber ihr müsst euch schon vor einem abschluss genau über das ladenlokal inform. so macht ihr keinen guten und eindruck.eher als wäre nichts genau überlegt.versucht mal jemanden mitzunehmen der etwas davon versteht.viel erfolg