Mietvertrag

Hallo lieber Experte,
ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag.
Als ich in diesem Jahr meine NK-Abrechnung erhalten hatte und für mein Dafürhalten die Wasserkosten zu hoch waren (doppelt so hoch wie im vergangenen Jahr) habe ich die Aufstellung vom Mieterschutzbund prüfen lassen. Dabei stellte der Anwalt fest, dass in meinem Mietvertrag die NK-Forderungen überhaupt nicht aufgeführt waren. Er schrieb meinen Vermieter an und forderte demzufolge von IHM eine Rückzahlung an mich in Höhe von über 400 Euro.
Mein Vermieter (es handelt sich dabei um meinen ehemaligen Schwiegersohn) reagierte ziemlich sauer, und ich habe ihm zugesagt, natürlich für meine NK aufzukommen, wenn ich eine ordentliche Abrechnung (Zählerstände etc.) bekomme. Ich bekam bisher immer nur den Verbrauch, aber keinen Anfangs- und Endzählerstand mitgeteilt.
Diese Abrechnung bekam ich heute, allerdings lag dem Schreiben eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag bei, die ich unterzeichnen soll.
Bin ich dazu verpflichtet?
Ich wohne seit 2001 in der Wohnung und habe jedes Jahr meine NK vorschriftsmäßig bezahlt.
Was kann er tun, wenn ich die Unterzeichnung verweigere?`

Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung
Freundliche Grüße
Christa

zählerstände müssen dir doch selbst bekannt sein und wenn die abrechnung nach deiner meiner meinung fehlerhaft ist, solltest du konkret vorrechnen und mitteilen, weshalb. zustellungsnachweis aufbewahren! dann ziehst du das was du meinst zu bekommen von der lfd. miete ab und kündigst es vorher an. danch warte bis er klagt.
vereinbarungen, die dir nicht gefallen, musst du nie unterzeichnen. wenn ich es aber richtig verstanden habe, hast du jahrelang wasser gezahlt, obwohl du die bezahlung des wassers im mietvertrag nicht schuldest. kluger vermietter/jurist könnte auf die idee kommen, dass die zahllung der wasserkosten konkludent verabredet ist, in den sie stets gezahlt worden sind.
die abrechnungs solltest du unabhängig von der materiellen richtigkeit auf formelle richtigkeit prüfen.

Vertrauen Sie dem Anwalt!