Hallo und guten Tag, ich müsste mal wissen, ob es möglich ist, einen befristeten Mietvertrag vor Ablauf zu kündigen.
Der Mietvertrag wurde am 01.03.2008 für drei Jahre geschlossen, also bis zum 28.02.2011. Nun wollen wir uns aber ein eigenes Haus kaufen und wenn alles klappt in den nächsten 2 bis 3 Monaten einziehen. D. h. wir wollten, wenn das möglich ist, zum 31.12.2010 kündigen. Somit würde es um 2 Monate gehen. So wie ich unseren Vermieter einschätze wird er einen Teufel tun und auf die 2 Monatsmieten verzichten.
Von einem Markler habe ich gehört, bei den neuen??? Mietverträgen hat man eine generelle Kündigungsfrist von 3 Monaten von Mieterseite hat. Stimmt das??? Außerdem ist kein Grund angegeben, warum der Mietvertrag überhaupt 3 Jahre befristet ist.
ob der vertrag tatsächlich für 3 jahre für den vermieter wasserdicht ist, lässt sich nur prüfen, wenn der vertragsinhalt insgesamt bekannt ist. grundsätzlich ist seit reformierung des BGB ein unqualifizierter zeitvertrag nicht mehr möglich, bzw. gelten solche als ungeschrieben, wenn sie nicht definitiv nach der festzeit enden und im vertrag der beeendigungsgrund enthalten ist. wirksam hingegen sind aber klauseln in zusatzvereinbarungen (so der BGH), wenn es sinngemäß heisst, das sowohl mieter als auch vermieter auf ihre ordentlichen kündigungsrechte bis xx.xx.xxxx verzichten. ist die vertragszeit wirklich wasserdicht, gibt es noch trick 17!