Liebe/-r Experte/-in,
Ein Mietvertrag, indem zwei Hauptmieter genannt sind ( A und B ). A hat unterschrieben, B nicht. Am darauffolgenden Tag haben A und B dem Vermieter die Wohnug abgesagt.
VERTRAG GÜLTIG ? oder nichtig ?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Da der Vermieter und ein Hauptmieter nicht unterschrieben haben, ist der Vertrag nicht rechtswirksam abgeschlossen worden.
Da der Vermieter und ein Hauptmieter nicht unterschrieben
haben, ist der Vertrag nicht rechtswirksam abgeschlossen
worden.
DER VERMIETER hat UNTERSCHRIEBEN…und A hat unterschrieben. B hat nicht unterschrieben
Wer keine Verpflichtung unterschrieben hat, der ist auch keine Verpflichtung in vertraglicher Form eingegangen! Was wollen Sie da noch mit irgendwelchen Paragraphen? Das müßte Ihnen wie auch mir der gesunde Menschenverstand alleine sagen!
Wer keine Verpflichtung unterschrieben hat, der ist auch keine
Verpflichtung in vertraglicher Form eingegangen! Was wollen
Sie da noch mit irgendwelchen Paragraphen? Das müßte Ihnen wie
auch mir der gesunde Menschenverstand alleine sagen!
Nochmals : Vermieter hat unterschrieben. A hat unterschrieben. B hat nicht unterschrieben. A und B stehen im Vertrag als Hauptmieter. Hat A ( der hat unterschrieben ) nunverpflichtungen gegenüber Vermieter ?
Hallo,
da habe ich leider keine Ahnung. Versuchs doch mal beim Mieterbund. Für wenig Geld immer die Sicherheit, beraten und begleitet zu werden.
Gruß
mariasybilla
Ich hab nun folgendes recherchiert : Die Schriftform ist nicht eingehalten( 126 bgb Abs. 2 ). Denn es hätten ALLE Vertragsparteien unterzeichnen müssen. Dies ist aber nicht geschehen. Es gibt versch. Rechtsurteile dazu : entweder man kann dann den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen ( 3 Mon. ) oder , falls die Wohnung noch nicht bezogen wurde, ist der Vertrag nichtig , und der VM hat keinerlei Ansprüche auf Entschädigung.
Hi
nach meinem dafür halten defenitiv nicht. Da die beiden Hauptmieter wohl auch in einer Gesamtheit aufgetreten sind, ist der Vertrag auch nur in der Gesamtheit gültig. Es sei den ihr habt zu erkennen gegeben, dass auch schon ein einzelner die vertretungsvollmacht für den anderen hat.
Gruß Peter
Hallo Peter, also: Vertrag nicht zustande gekommen ?
NEIN!
Mein Vorbehalt galt bezüglich der beiden… verheiratet? dann ja. Dabei können es heute ja auch 2 Männer oder Frauen sein. Es muß eben für den Vermieter erkennbar gewesen sein das es sich hier auch um 2 Personen handelt die nur zusammen(beide Unterschriften) handlungsfähig gewesen sind. dann NEIN!!! ansonsten das Gegenteil. Dazu hast du mir jedoch nicht genaueres geschrieben. Auch lässt es sich aus der Ferne nicht feststellen und aus dem Blickwinkel des Vermieter. Könnte er es so interprätieren???Für nähere Erklärungen ruf 01727318169
Gruß Peter
Vielen dank nochmals. Nr hab ich notiert…danke. es ist ein Pärchen, schwer verliebt. sie arbeitslosengeld und er bafögempfänger und 43 j. alt ( Mietpreis : 630 € ) es wäre rein finanziell nur zusammen gegangen