Mietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

Guten abend,

vielen dank vorab für´s durchlesen

Mein Fall

Besichtigung einer Mietwohnung am 13.07.2011 ( Wasserschaden im Bad)
Absprache mit dem Vermieter, wir ziehen gerne ein, aber er muss den Wasserschaden beseitigen.
Wir würden den Rest selber machen also Fliesenspiegel neu,und so schönheitsreperaturen, dafür keine Kaution

Mietantritt am 01.09.2011

Unterschrift von mir auf 2 Mietverträgen, die zum Teil maschinell teilweise handschriftlich geschrieben sind,
Vermieter hat " vergessen " zu Unterschreiben.

Anfang der Kleinreperaturen in den Räumen seit ca 28.07.11 dabei wurde festgestellt, das noch 1 Wasserschaden / Schimmelbildung in der Küche ist,
das bei dem Wasserschaden im Bad bereits "Schwarzschimmel " besteht, das die Außenwand einen großen Riss hat, und dadurch Wasser in die Wohnung dringt,
das das Ausmaß dessen was gemacht werdn muss um es bewohnbar zu machen unsere finanziellen und handwerklichen Fähigkeiten übersteigt-

Nun die Frage

Ist der Vertrag gültig oder kommen wir noch mal von der Alptraum Wohnung los?

danke

mfg susann

hallo muttimausi, leider kann ich nichts dazu schreiben.

Hallo, kann leider nicht helfen

wenn der MV vom Vermieter keine Unterschrift trägt und ihr habt noch keine 2 mieten hinter einander gezahlt. könnt ihr ihm die schlüssel geben und sagen, dass ihr euch das anders überlegt habt, weil ihr wegen seiner fehlenden unterschrift nicht im rechtslosem raum leben wollt.

Hi
schwierig… den Verträge müssen gehalten werden. Du kommst nur da raus wenndu dem Vermeiter eine angemessene Nachfrist setzt und dabei die Mängel eindeutig benennst. Dabei musst du die Rechtlichen folgen ihm aufweisen wie Mietminderung oder Kündigung. Kein Problem hast du wenn die Wohnung so unbewohnbar ist. Dabei kommt es nicht auf deine subjektive Meinung an sondern auf die tatsächliche Unbewohnbarkeit. Wenn du kein Zeitvertrag geschlossen hast kannst du Kündigen und in 3 Monaten ausziehen. Da heute schon der 5.8 ist wäre dies dass du jetzt bis spätestens dem 3 Werktag des neuen Monats gekündigt hast und dann bist du Ende November weg.

Gruß Peter

Wenn der Mietvetrag noch nicht von beiden Parteien unterzeichnet ist und bereits im Vorfeld des Mietbeginns solch gravierende Mängel erkennbar sind, lehnen Sie den Mievertrag ab, indem Sie dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Bis zum 1.9.2011 hat er im Zweifel ja noch ausreichend Zeit, die Mängel abzustellen. Danach können Sie immer noch darüber nachdenken, ob die Wohnung tatsächlich das Richtige für Sie ist.