Mietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
als Vermieter einer Mietwohnung habe ich nachfolgende Anfrage.
–> Mietvertrag wurde geschlossen, mit beiden Mietern (beide sind Vertragspartner)
–> jetzt erfolgte die Kündigung des Wohnraummietvertrag.

  1. Die Kündigung ist aber nur durch eine Person erfolgt - ohne Zustimmung des weiteren Vertragspartners. (ich weis aber auch das die weitere Person ausziehen will - hat aber nicht gekündigt)
  2. Die Kündigung wurde mir nicht persönlich übergeben oder per Post oder dergleichen, sondern nur an meine Wohnungstür geheftet. (war bis Samstag in Urlaub, und hatte deshalb dieses Schreiben erst am 03.09.2011 abends vorgefunden
  3. Das Datum im Kündigungsschreiben ist nicht richtig, es wurde der 01.07.2011 angegeben - mit Termin das bis zum 30.09.2011 gekündigt wird (nur von der 1 Person)

–> im Mietvertrag angegeben (Kündigungszeit von 3 Monaten, und die Kündigung muß spät. zum 3. Werktag erfolgen)

–> nun meine Fragen dazu:

  1. ist die Kündigung rechtsgültig?
  2. kann ich die Kündigung zurückweisen mit dem Vermerk das nicht richtig gekündigt wurde und dann folglich die Kündigung erst ab Okt. für 3 Monate erfolgen kann?
  3. muß die weitere Vertragsperson auch separat kündigen?
  4. Gilt die Küngigung zum 03.09.11 - es konnt jedoch von den Mietern nicht gewußt werden das ich so aus meinem Urlaub zurückommen - bzw. das Schreiben so annehmen konnte.

Ich weis das beide Personen solvent sind. Sind beide im öffentlichen Dienst beschäftigt und somit gehe ich auch die Annahme das ich Geld erwarten kann.

Wie würden sie mir raten wie ich weiter vorgehen soll.

Ich danke für Ihre Antwort.

gruß
frank

Hallo Frank,

eines vorweg: ich bin keine Anwältin. Ich gebe diesen Rat nach bestem Wissen, aber ohne jegliche Rechtsbindung.

jetzt erfolgte die Kündigung des Wohnraummietvertrag.

  1. Die Kündigung ist aber nur durch eine Person erfolgt - ohne
    Zustimmung des weiteren Vertragspartners.
  2. Die Kündigung wurde mir nicht persönlich übergeben oder per
    Post oder dergleichen, sondern nur an meine Wohnungstür
    geheftet. (war bis Samstag in Urlaub, und hatte deshalb dieses
    Schreiben erst am 03.09.2011 abends vorgefunden
  3. Das Datum im Kündigungsschreiben ist nicht richtig, es
    wurde der 01.07.2011 angegeben - mit Termin das bis zum
    30.09.2011 gekündigt wird (nur von der 1 Person)

>>> Es liegt bei Ihnen. Sie können diese Kündigung ruhig annehmen oder auch nicht, da erst einmal alle aus dem Vertrag resultierenden Pflichten auf den anderen Mieter übergehen, der ja nicht gekündigt hat.
Im gegenseitigen Einvernehmen könnte man die Kündigung der Whg. auch durch nur einen Mieter akzeptieren. Aber korrekt abgelaufen ist das Ganze sicher nicht. Die Datierung in der Kündigung ist zweitrangig - was zählt, ist entweder der Poststempel oder aber der Erhalt durch einen persönlichen Boten. Beides fehlt.

Der Fairness halber würde ich raten den anderen Mieter zu fragen, ob er in der Whg. verbleiben will (da er ja nicht gekündigt hat) und wenn nicht, ihm nahezulegen schnellstmöglich zu kündigen, denn er muß die Kündigungsfrist auf alle Fälle einhalten und entweder eben später als der 30.09. ausziehen oder wenn er auch Ende September auszieht, auf alle Fälle die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen.

Sie können aber auch die am 3.9. erhaltene Kündigung ganz in Frage stellen und Beginn der Kündigungsfrist mit Erhalt der Kündigung ansehen und auch bei dem anderen Mieter auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Wenn man vom 02.09. ausgeht, wäre eine Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, der gekündigt hat, m.E. am 15.12.2011. Der andere evtl. später, so er nicht bis 15.09. auch kündigt.

Sollten keine gütliche Einigung möglich sein (was grundsätzlich immer der bessere Weg ist), würde ich auf alle Fälle dazu raten, einen Anwalt einzuschalten.
Die Rechtslage ist soweit ja eindeutig zu Ihren Gunsten.

Zusammengefaßt:

  1. ist die Kündigung rechtsgültig?

zum 30.09. ganz sicher nicht!

  1. kann ich die Kündigung zurückweisen mit dem Vermerk das
    nicht richtig gekündigt wurde und dann folglich die Kündigung
    erst ab Okt. für 3 Monate erfolgen kann?

>>>s. oben. Auf alle Fälle nicht zum 30.09.2011.

  1. muß die weitere Vertragsperson auch separat kündigen?

>>> s. oben, ganz klar - ja!

  1. Gilt die Küngigung zum 03.09.11

>>> nicht zwangsläufig, Sie können, müssen die Kündigung aber nicht annehmen.

Ich weis das beide Personen solvent sind.

>>>Gut zu wissen für Sie!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen - und daß Sie eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können!

Eine gute Woche
wünscht
Greta

Die Kündigung kann nur wirksm von beiden Mietern gemeinsam ausgsprochen werden. Einen Hinweis dazu finden Sie übrigens auch in jedem Standardmietvertrtag. Von daher ist diese Kündiung unwirksam. Wäre die Kündigung wirksam erfolgt und das Kündigungsschreiben Ihnen formal per Einschreiben oder sonstwie gegen Quittung am 3.9.2011 zugegangen, so greift die Kündigungsfrist zum 30.11.2011 und keinesfalls zum 30.09.2011. Diese Kündigung ermangeld also gleich in zweifacher Hinsicht der Wirksamkeit. Weisen Sie diese Künbdigung mit dem Hinweis auf den Fristmagel - frühestens 30.11.2011 und dem auf Formmangel - Fehlen der Unterschrift des zweiten Mieters - zurück. Empfehlen Sie den Mietern eine neue Kündiung bis spätestens 30.09.2011 per Einschreiben an Sie zu richten, in der die Kündigung dann frsitgerecht zum 31.12.2011 ausgesprochen wird, die dann aber auch die Unterschriften beider Mieter tragen muß um gültig zu sein.

Hallo, die Kündigung ist natürlich nicht rechtens, da beide gemeinsam kündigen müssen. Sie können sich natürlich einigen oder die Kündigung zurückweisen. Weisen Sie auf den Vertrag hin. Es gilt das Datum der richtigen Kündigung. Gruß

wenn im mietvertrag nieder geschrieben ist, dass kündigungen von beiden personen zu erklären sind, so ist die kündigung zurück zu weisen.

Hallo, Christian,
hier kann ich leider nicht schlüssig helfen.
Bitte frage die Verbraucherzentrale oder
den Vermieterbund, z.B. Haus und Grund.
Viel Erfolg !

Ich danke für Ihre Antwort.

gruß
frank

Hallo Frank,

ein kleines Feed-back wäre nett!
Konnten Sie mit meiner Antwort etwas anfangen?

mfG
Greta

Hi…

  1. Kündigung nur an eine Person… klar geht i.O.
    2.nicht persönlich übergeben… klar. Sie muss nur in den „Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen“ das scheint Sie ja dann doch zu sein. wenn die Türklinke dazu gehört.
    3.Termin i.O. denn es sind 3 Monate. der Gesetzgeber sagt aus bis spätestens am 3 werktag des Monats dann wäre auch noch der 4.7. ok gewesen. Juli August September das sind 3 Monate.
    Zusatz. dein Vermieter ist nicht dafür zuständig das du in Urlaub bist Es kommt einzig allein auf den Terminlich richtigen zugang an. wenn er Zeugen für die Ablage hat sieht es eben schlecht für dich aus…
    gruß Peter