Liebe/-r Experte/-in,
als Vermieter einer Mietwohnung habe ich nachfolgende Anfrage.
–> Mietvertrag wurde geschlossen, mit beiden Mietern (beide sind Vertragspartner)
–> jetzt erfolgte die Kündigung des Wohnraummietvertrag.
- Die Kündigung ist aber nur durch eine Person erfolgt - ohne Zustimmung des weiteren Vertragspartners. (ich weis aber auch das die weitere Person ausziehen will - hat aber nicht gekündigt)
- Die Kündigung wurde mir nicht persönlich übergeben oder per Post oder dergleichen, sondern nur an meine Wohnungstür geheftet. (war bis Samstag in Urlaub, und hatte deshalb dieses Schreiben erst am 03.09.2011 abends vorgefunden
- Das Datum im Kündigungsschreiben ist nicht richtig, es wurde der 01.07.2011 angegeben - mit Termin das bis zum 30.09.2011 gekündigt wird (nur von der 1 Person)
–> im Mietvertrag angegeben (Kündigungszeit von 3 Monaten, und die Kündigung muß spät. zum 3. Werktag erfolgen)
–> nun meine Fragen dazu:
- ist die Kündigung rechtsgültig?
- kann ich die Kündigung zurückweisen mit dem Vermerk das nicht richtig gekündigt wurde und dann folglich die Kündigung erst ab Okt. für 3 Monate erfolgen kann?
- muß die weitere Vertragsperson auch separat kündigen?
- Gilt die Küngigung zum 03.09.11 - es konnt jedoch von den Mietern nicht gewußt werden das ich so aus meinem Urlaub zurückommen - bzw. das Schreiben so annehmen konnte.
Ich weis das beide Personen solvent sind. Sind beide im öffentlichen Dienst beschäftigt und somit gehe ich auch die Annahme das ich Geld erwarten kann.
Wie würden sie mir raten wie ich weiter vorgehen soll.
Ich danke für Ihre Antwort.
gruß
frank