es geht um einen Mietvertrag, der über fünf Jahre abgschlossen wurde.
Meine Fragen dazu:
Wenn man weder einen Nachmieter stellt, noch arbeitsbedingt umziehen MUß? Kommt man vorher als Mieter irgendwie aus dem Vertrag raus?
Wie muß man sich verhalten, wenn die fünf Jahre (fast) rum sind und man den Vertrag verlängern möchte? Läuft der Vertrag automatisch weiter oder verlängert der sich automatisch? Kann der Vermieter den Vertrag dann auch ohne weiteres nicht verlängern.
Gibt es den Kündigungsgrund „Eigennutzung des Vermieters“ noch?
Der Vermieter hat den Mietvertrag nicht unterschrieben. Was hat/hätte das für Auswirkungen?
noch arbeitsbedingt
umziehen MUß? Kommt man vorher als Mieter irgendwie aus dem
Vertrag raus?
das würde reichen, ansonsten nur mit Einverständnis des Vermieters.
Wie muß man sich verhalten, wenn die fünf Jahre (fast) rum
sind und man den Vertrag verlängern möchte?
Vermieter fragen
Läuft der Vertrag
automatisch weiter oder verlängert der sich automatisch? Kann
der Vermieter den Vertrag dann auch ohne weiteres nicht
verlängern.
sofern nicht drinsteht, das er sich verlängert, kann der Vermieter verlangen, das Du nach den 5 Jahren die Wohnung verlässt. Nur wenn er das nicht tut und im Vertrag nicht steht, das eine stillschweigende Verlängerung ausgeschlossen ist, dann wird aus dem mietvertrag ein unbefristeter.
Gibt es den Kündigungsgrund „Eigennutzung des Vermieters“
noch?
ja
Der Vermieter hat den Mietvertrag nicht unterschrieben. Was
hat/hätte das für Auswirkungen?
keine, da schlüssiges handeln vorliegt un d der Vertrag daher vom Vermieter als genhmigt angesehen wird.
Wenn man weder einen Nachmieter stellt, noch arbeitsbedingt
umziehen MUß? Kommt man vorher als Mieter irgendwie aus dem
Vertrag raus?
Grundsätzlich kann ein Zeitmietvertrag nicht unbegründet vorzeitig von einer Vertragspartei beendet werden. Jedoch kann zwischen Mieter und Vermieter immer vereinbart werden, auch wenn keine Gründe vorliegen, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Ein Arbeitsverhältnis an einem anderen Ort - Gerichte gehen hierbei von bis zu 70 Km Entfernung vom Wohnort aus, setzen keinen Rechtsanspruch auf vorzeitige Beendigung des Vertrages
aus.
Nein. Aber wenn z.B. sich die Familie vergrössert oder durch das Einkommen ( ein Einkommensbezieher fällt weg) sich erheblich mindert, kann der Mieter verlangen, dass gegen Nachmieterstellung das Zeitmietverthältnis vorzeitig beendet wird.
Wie muß man sich verhalten, wenn die fünf Jahre (fast) rum
sind und man den Vertrag verlängern möchte? Läuft der Vertrag
automatisch weiter oder verlängert der sich automatisch? Kann
der Vermieter den Vertrag dann auch ohne weiteres nicht
verlängern.
Im Mietvertrag steht wahrscheinlich, dass sich das Mietverhältnis nach Ablauf der Frist, wenn es nicht vorzeitig gekündigt wird, sich um weitere xx Monate/Jahre automatisch verlängert. Der Vertrag kann jederzeit auch sonst verlängert werden. Hat der Vermieter jedoch einen Grund eingetragen, nämlich Eigenbedarf und wird dieser nicht wahrgenommen, ist der Vermieter verpflichtet, die Änderung dem Mieter darzulegen und ihm ggfls. eine Verlängerung des Vertrages anzubieten.
Gibt es den Kündigungsgrund „Eigennutzung des Vermieters“
noch?
In einem Zeitmietvertrag gibt es keinen Kündigungsgrund wegen Eigenbedarf, sondern die Möglichkeit der Vertragsbefristung - wobei hier nach alten Recht und neuem Recht - der Vorgang zu sehen ist. Nach neuem Recht „muss“ der Vermieter bei einer Befristung den Grund angeben, weshalb der Vertrag befristet.
Die frühere Fassung, dass ohne Gründe das Zeitmietverhältnis beendet werden konnte, ist ab 01.09.2001 entfallen.
Der Vermieter hat den Mietvertrag nicht unterschrieben. Was
hat/hätte das für Auswirkungen?
Hat oder hätte ?? Grundsätzlich ist eine Vereinbarung gültig.