Mietvertrag 1958

Guten Morgen!
Bin etwas verzweifelt!
Mal angenommen folgender Fall hat sich ereignet:
eine sehr alte Dame verstirbt und hinterlässt eine stark renovierungsbedürftige Wohnung, mit verschrammten Türen da sie Rollstuhlfahrerin war.
Der Mietvertrag aus dem Jahre 1958 (!) enthält die Klausel „besenrein“ aber auch „Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter“. Auf letzteres beruft sich nun die Hausverwaltung und möchte die gesamte Wohnung von der Tochter - in diesem Falle wäre das dann ich - renoviert haben.
Da die Tapeten teilweise recht alt sind muss/soll neu tapeziert werden. Die Türen u. Leisten müssten gestrichen werden, Heizung ebenso.
Zwecks Einholung eines Kostenvoranschlags empfiehlt die Verwaltung verschiedene Malerbetriebe kommen zu lassen. Nennt dabei auch einen mit dem sie öfter zusammenarbeitet. Kostenpunkt nach Besichtigung 5000 € !!
Besonders ärgerlich in diesem Zusammenhang… der Malerbetrieb hat den Kostenvoranschlag ohne mein Wissen bereits an die Hausverwaltung weitergereich (die hat wohl gleich nachgefragt).

Wichtig noch: vom Eigentümer geplant sind nach Auszug einige Sanierungen, evtl Laminatverlegung + neue Steigleitung im Bad.

Frage: Was bedeutet eigentlich Schönheitsreparatur?
Was sagt die Rechtssprechung bei alten Mietverträgen?
Wie „neu“ müsste die Whg. nach evtl. Renovierung denn aussehen??
Auf welcher Basis sollte mit dem Verwalter verhandelt werden?
Darf der Maler ohne Einverständnis den Kostenvoranschlag an die Verwaltung weiterreichen?

Gruß Petra

viele derartiger Klauseln sind in den letzten Jahren gekippt worden.

Es empfiehlt sich hier unbedingt einen sachverständigen Anwalt mit Spezialgebiet Mietrecht aufzusuchen (ja, ich weiß, beides zusammen wird meistens schwierig, aber trotzdem gibt es sie) und diesen zunächst untersuchen zu lassen, ob die Klauseln im Mietvertrag valide sind und ob überhaupt „renoviert“ bzw. Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen/mussten.

Gruß
HH

Hallo!

typisch Hausverwaltung/Vermieter !

„Besenrein“ und „Schönheitsreparaturen“ schließen sich aus.

gemeint ist nämlich etwas anderes.
Grundsätzlich muss ja der Vermieter Schönheitsreparaturen vornehmen !
Heißt, der muss streichen, tapezieren lassen. Auf seine Kosten.

Das ist mit der Formulierung ausgeschlossen und dem Mieter auferlegt.

Es bedeutet aber nicht, Mieter muss das machen, bzw. muss sozusagen eine Auszugsrenovierung durchführen.
Das schließt schon der Begriff „besenrein“ aus.

Einziger Punkt können Beschädigungen sein. Kratzer über ein normales Maß ( aus über 50 Jahre Nutzung!) hinaus (Rollstuhlschrammen) können einen Schadenersatzanspruch begründen.

MfG
duck313

Das muss kein Fachmann machen. Investiere 2 oder 3 Tage, streiche grob und klebe neue tapeten drüber oder frage einen Bekannten. Oder biete das an und einige dich auf 200 Euro und gut is. Beschädigungen an der alten einrichtung ist nahezu ausgeschlossen, da zeitwert nahe 0€

nun rechnen wir mal den Zeitwert der betroffenen, 50 Jahre alten Türen aus und den sich daraus ergebenen Schaden, welcher potentiell vorhanden und zu begleichen wäre … Wie teuer kann eine Tür (sofern sie denn überhaupt neu war) in 1958 gewesen sein … Ich behaupte mal - sofern denn überhaupt ein Zeitwert ungleich 0 herauskommen sollte - dass alleine schon das Streichen jeder einzelnen Tür den Zeitwert derselbigen um ein Vielfaches übersteigt. Hier sollte doch der Mieter - nach Rücksprache mit einem Anwalt - bereitwillig die Türen entsprechend des Zeitwertes ersetzen … (idR. heißt das nämlich 0,00 Euro!)

Auch unklar ist, ob der Anspruch auf Schadensersatz bzgl. der Mietsache (nicht nur die Türen) nicht ggf. schon verjährt ist … Dazu fehlen uns die Eckdaten.

Gruß
HH

1 Like

ein VM fordert - wohl wider besseren Wissens - eine „Renovierung“ in Höhe von 5000 Euro und (Schaden)Ersatz von Gegenständen mit Zeitwert 0 … Wieso sollte man da überhaupt tätig werden und ggf. noch etwas zahlen? Wie schon erwähnt: den Gang zum Anwalt, den würde ich investieren …

Gruß
HH

2 Like

Um guten willen zu zeigen und dritte gruppen mit eigeninteressen rauszuhalten

1 Like

und du glaubst, ein VM, der einen Gegenwert von 5000 Euro haben möchte, gibt sich ohne Kampf mit 200 ± zufrieden?

Mein letzter VM war mit meinem Good-Will-Angebot in Höhe von 500 Euro bar auf die Kralle nicht zufrieden, er wollte (ein wenig später dann) 3500 Euro von mir und behielt 2500 Euro Kaution ein, weil vermeintlich alles neu tapeziert (auch in Räumen, in denen keinen Tapeten waren) und neu gestrichen werden müsste. Auch die Türen wollte er komplett ersetzt haben (Herstellungsjahr der Türen ca 1970)… Needless-to-say: die Wohnung war eigentlich in einem sehr guten Zustand… der VM meinte halt nur, es wäre so im Mietvertrag vereinbart…

Die Richterin war dann anderer Ansicht. Der VM sparte sich weitere Instanzen, musste mir die Kaution zurück zahlen und natürlich oben drauf auch noch die Kosten für seinen und meinen Anwalt …

1 Like

wieso sollte man einem Abzocker guten Willen zeigen?

2 Like

In der Hausverwalung arbeiten auch nur Menschen. Der VM hat eine Forderung von 5000€ nie erhoben, sondern nur ums renovieren gebeten (auch an @benib: noch ist Abzocke nicht erkennbar, zumal auch Schadenersatz anscheinend nicht vom VM erhoben wurde).

Wenn eine Fachfirma renoviert, kostet es zumeist soviel, aber Fachfirmen sind weder notwendig noch üblich. In vielen Fällen spielt es sich im Bereich einer Monatsmiete ab. Und falls der Vermieter eh sanieren will, sind ihm ein paar Euro vielleicht lieber als lieblos überklebte Tapeten.

Zunächst danke! Welche Eckdaten wären das denn ?

Mein guter Wille wäre 1500 Euro zu zahlen (mtl. Miete ca. 500€) da der Vertrag normalerweise bis Ende Febr. besteht. und Dez. schon bezahlt wurde.
Der Mieterverein ist , was die Rechtslage betrifft, auch nicht sicher was für 57 Jahre alte Verträge heute noch gilt. Da muss zunächst recherchiert werden.

Ein Nachbar der 3 Jahre später einzog hat die Klausel „Schönheitsreparatur“ nicht in seinem Vertrag, aber das ist wohl nicht relevant.

Der VM hat übrigens fachgerechtes Renovieren gewünscht…

LG Petra

Naja, der Wunsch ist ihm nicht zu verdenken.

Aber wenn schon alles ausgeräumt ist, und der Vertrag zu Ende Febr. gekündigt wurde, dann kann sich ein Kompromiss für Euch Beide lohnen. Also vorzeitige Übergabe noch vor Weihnachten, ohne Renovierung aber mit Miete für Januar (ggf. + Februar) gegenüber 3 Monate Stillstand für den VM und lieblose Baumarktfarbe, die er im Zweifel eh sanieren muss.

1 Like

Was ist denn das anderes als Abzocke??

Wenn lange nichts gemacht wurde an dieser Wohnung verstehe ich unter „Schönheitsreparaturen“ höchstens noch das Zuspachteln von Bohrlöchern.

Zunächst wären die Beschädigungen der Türen als Mangel zu beheben - um Spachteln, anschleifen und Neulackieren der Türen und Zargen kommst du als Nachlasschuldnerin also nicht herum.

Zu der Frage, ob Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart sind, müsste man die Klausel schon wörtlich kennen. Grundsätzlich muß zwar der Vermieter die Wohnung zwar in einem ansehnlichen Zustand halten.
Es ist aber üblich, dem Mieter die Pflicht zur Renovierung der Wohnung aufzuerlegen, die durch Gebrauch der Mietsache erforderlich wird und nach derart langer Mietzeit ohne Schönheitsreparaturen innerhalb der letzen Jahre durchaus (über)fällig sein dürfte.

Allerdings müssen die Arbeiten lediglich „sachgerecht in mittlerer Art und Güte“ durchgeführt werden, was keinesfalls Arbeit eines Meisterbetriebes meint.

G imager