Mietvertrag 2. Hauptmieter nachträglich unterschreiben lassen?

Hallo,

ich habe folgendes Problem und brauche dringend und schnell Rat:

Ich wohne seit April 2013 in einer Wohnung in Langenhagen, ich bin hier alleine gemeldet, mein Freund wohnt hier jedoch mit (inoffiziell).

Nun trennen wir uns, ich ziehe in eine andere Wohnung. Mein Freund würde die Wohnung gerne übernehmen, da ein Großteil der Möbel eh ihm gehört - die Hausverwaltung stellt sich „quer“ mit der Begründung, dass mein Freund sich ja wie jeder andere auch auf diese Wohnung bewerben könne (dies hätte widerum eine Maklerprovision in Höhe von 600,- EUR zur Folge, die er nicht bereit ist zu zahlen).

Nun meine Frage:

Wie können wir das umgehen? Ist es möglich, dass er nachträglich den Mietvertrag unterschreibt und sozusagen 2 Hauptmieter eingetragen sind und ich dann nachträglich aus dem Mietvertrag ausscheiden kann, damit er hier bleiben kann? Ich bin leider ratlos.

Zur Info: Der Mietvertrag läuft derzeit nur auf mich…

Das hat einen Haken: vom Mietvertrag gibt es zwei Exemplare, und eines davon liegt beim Vermieter. Auf Deinem kann er unterschreiben was er will, hat nicht die geringste Bedeutung…

Wie können wir das umgehen?

gar nicht.
zu einem vertrag gehören immer zwei. und wenn der eine nicht will, kann man ihn auch nicht zwingen.
im gegenteil solltet ihr euch darauf einstellen, dass er die nebenkosten nachzahlen muss für die zeit, in der ihr zu zweit dort auf kosten anderer leute gewohnt habt.

… aber nur, wenn Nebenkosten über Personentage abgerechnet werden.

vnA

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Hallo

was sollen wir darunter verstehen?

ich bin hier alleine gemeldet, mein Freund wohnt hier jedoch mit ( inoffiziell )

Der Vermieter ist vor der Aufnahme des Lebensgefährten um Zustimmung zu bitten.
Die erteilte Zustimmung ist zugleich der Nachweis, dass er schon da wohnt - da kann doch keine Maklergebühr mehr verlangt werden.

Wenn ihr die erforderliche Zustimmung nicht eingeholt habt, dann hättet ihr euch dadurch nun ein Eigentor geschossen …

Grüsse Rudi

… aber nur, wenn Nebenkosten über Personentage abgerechnet
werden.

…oder nach verbrauch. selbstverfreilich.

Hallo

mein Freund wohnt hier jedoch mit (inoffiziell). …

Anscheinend weiss niemand der Gesellschaft von seiner Anwesenheit? Wenn diese sich querstellt was auch passiert ist, kann auch dein Freund nicht in den Genuss der Wohnung kommen. Wenn er offiziell gemeldet oder gar auch im MV stehen würde, wäre es sicher anders; so aber … Auch mit Anwalt geht da kein Weg dran vorbei!

Wenn nun der Hauptmieter nicht kündigt und die Wohnung dem Freund überlässt, können andere Probleme auftauchen, spätestens wenn dieser nicht in der Lage ist, die Mietkosten zu begleichen, da ist wieder der Ansprechpartner der eigtl. Mieter. Der wohnt da ja gar nicht mehr!

MfG

Der Verbrauch wird nach Zeit abgerechnet?

vnA

Der Verbrauch wird nach Zeit abgerechnet?

es war schon spät. ich habe keine ahnung, was ich eigentlich schreiben wollte.

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