Mietvertrag 2 Personen Kündigung einer Person

Hallo,

man stelle sich vor.der Mietvertrag läuft auf 2 Pers. (mit 2 Kindern), Miete zahlt das Job-Center. 1 Person kündigt und möchte 1 Monat später mit den Kindern ausziehen. Die verbleibende Person bekäme vom Job-Center für höchstens 6 weitere Monate die Miete bezahlt, weil die Wohnung zu groß wäre.

Mich würde nun interessieren,
könnte nur eine Person, ohne Zustimmung des Vermieters aus dem Vertrag oder müßten 2 Personen kündigen?
Könnte der Vermieter sagen, er möchte, dass beide ausziehen, weil er vermuten würde,
dass die verbleibende Person bei einer Nacht- und Nebelaktion die Wohnung verlassen würde. 

Bin auf eure Antworten gespannt.

Danke im voraus.

Gruß Karin

Hallo Karin,

könnte nur eine Person, ohne Zustimmung des Vermieters aus dem Vertrag oder müßten 2 Personen kündigen?

wenn alle drei Parteien (2 Mieter + Vermieter) den Vertrag unterschrieben haben, kann nur bei Einverständnis aller drei Parteien der Vertrag geändert werden.

In diesem Fall würde das bedeuten dass der Mietvertrag von beiden Mietern gekündigt werden müsste, ein Mieter alleine kann den Mietvertrag gegen den Willen der anderen Beteiligten nicht kündigen. Im schlimmsten Fall müsste der kündigungswillige Mieter einen gerichtlichen Beschluss erwirken dass der kündigungsunwillige Mieter seine Zustimmung erteilen muss.

Könnte der Vermieter sagen, er möchte, dass beide ausziehen, weil er vermuten würde, dass die verbleibende Person bei einer Nacht- und Nebelaktion die Wohnung verlassen würde.

Ohne gültigen Kündigungsgrund kann der Vermieter den Auszug der verbleibenden Person nicht erzwingen. Alleine die Tatsache dass einer der Mieter ausgezogen ist, stellt noch keinen berechtigten Kündigungsgrund dar.

Gruß
N.N

Huhu,

der Vermieter muss der Kündigung der einen Person zustimmen, ob der dies macht ist seine sache. Steht kein berechtigtes interesser des verbleibenden Mieters entgegen hat dieser keine Möglichkeit die Entlassung eines Vertragspartners zu verhintern. Kündigungsfrist ist in der Regel 3 Monate.

man stelle sich vor.der Mietvertrag läuft auf 2 Pers.
Mich würde nun interessieren,
könnte nur eine Person, ohne Zustimmung des Vermieters aus dem
Vertrag

Nein, diese Kündigung wäre unwirksam. Der Vermieter könnte allenfalls einer dementsprechenden, übereinstimmen gewünschten Vertragsänderung zustimmen. Ob er den MV unverändert mit nur einem Mieter fortführt oder nach ordentlicher Kündigung beider Mieter mit nur einem einen neuen MV schliesst, wäre ihm überlassen (Mietensicherheit).

oder müßten 2 Personen kündigen?

Richtig, so wie sie auch gemeinsam MV geschlossen haben.

Könnte der Vermieter sagen, er möchte, dass beide ausziehen,
weil er vermuten würde,
dass die verbleibende Person bei einer Nacht- und Nebelaktion
die Wohnung verlassen würde. 

Nein. Er hätte vielmehr seinen bestehenden MV zu erfüllen und einen unveränderten Anspruch auf Vertragserfüllung und könnte sich da mit jedweder Forderung auch allein und in voller Höhe an einen oder jeden seiner beiden Vertragspartner halten.

G imager