hallo ich stehe vor einem problem
ich haben einen wohnung ab dem 15.6.2012 angemietet. welche ich mit einer vermieter partei abgeschlossen habe.
wo durch auf dem mietvertrag nur eine vermieterpartei unterschrieben hat. nun kam heute am 12.07.2012 der zweite vermieter auf mich zu. und teilte mir mit das er von dem mietverhältnis nix wusste und der mietvertrag sei ungültig. wie soll ich mich verhalten ist der vertrag nun gültig, da bei meinem vor mieter auch nur ein vermieter unterschrieben hatte.
Hallo, Verträge sind nur gültig, wenn sie von allen Parteien unterschrieben sind.
danke für den hinweis
kannst du mir sagen wie ich jetzt weiter vorgehen soll
ich habe rund 3000 euro in nrenovierung neue möbel usw investiert. habe 1,5 monatsmieten bezahlt. was kann ich nun tun?
Das wird nichts ohne einen guten Anwalt. Denke nicht, dass du hier eine für diesen Fall abschließende Antwort bekommst. Ich kann da leider nicht helfen, würde mich aber sehr interessieren was am Ende heraus gekommen ist.
Hallo,
Parteien des Mietverhältnisses sind diejenigen, die im Vertragsrubrum als solche bezeichnet sind. Alle diese Personen müssen den Vertrag auch unterzeichnen.
Steht die Vermieterpartei nur als GbR oder ähnliches drin, dann müßte die Unterschrift eines Gesellschafters reichen. Du kannst doch nicht wissen, in welchem Vertragsverhältnis die beiden Vermieter zueinander stehen. Unstimmigkeiten gehen aber immer zu Lasten des Vermieters. Aus meiner Sicht ist der Mietvertrag gültig, es sei denn, die Vermieter sind namentlich aufgeführt und es hat nur einer unterschrieben.
MfG P. Kunze
MfG P. Kunze
es sind 2 private geschwister und der mietvertag is ein ein einfaches formblatt wo keine naken vorgedruckt sind.
die einzige stelle auf vertrag wo mal beide namen stehen ist die zeite für die kontoanschrift.
hier kann ich leider nicht weiterhelfen
Fehlende Unterschrift bei Mietvertrag führt grundsätzlich zu keinem Vertrag
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Wenn ein Mietverhältnis für einen längeren Zeitraum als für ein Jahr begründet werden soll, muss der Mietvertrag schriftlich geschlossen werden. Ein wirksamer Vertragsschluss liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock dann nicht vor, wenn auf Vermieterseite zwei Personen stehen, aber nur einer davon den Mietvertrag unterschrieben hat. Sofern seitens des Vermieters auch keine wirksame Vertretung des anderen Vermieters nachgewiesen werden kann, ist ein derartiger Vertrag unwirksam.
http://www.rechtsanwalt.com/urteil-7231-fehlende-unt…
habe das gerade im internet gefunden
Hallo,
dann hast Du aus meiner Sicht den Vertrag rechtsgültig abgeschlossen. Und … kündigen kann Dir auch nur der, der den Vetrag unterschrieben hat. Der andere Bruder sollte das in der Familie klären.
MfG P. Kunze
es sind 2 private geschwister und der mietvertag is ein ein
einfaches formblatt wo keine naken vorgedruckt sind.
die einzige stelle auf vertrag wo mal beide namen stehen ist
die zeite für die kontoanschrift.
hallo,
nach meinem Gewissen, ist das so alles ok…steht denn irgendwo,das beide unterschreiben müssen?
lisa
ich habe nix entsprechendes im mietvertag gefunden
ich habe nix entsprechendes im mietvertag gefunden
hallo,
ich gehe davon aus, das du mehrer „Experten“ angeschrieben hast, wissen die evtl. mehr?
Ich würde den anderen „Vermieter“ mal absprechen…
lisa
Tut mir leid, aber hier kenne ich mich nicht aus.
Bassauer
der andere vermieterhab ich bereits telefonisch kontaktiert er meinte der vertrag sei gültig. nur leider ist er im urlaub und kommt erst am sonntag wieder so mit hab ich die hoffnung das sie das ganze nächste woche klären.
Hallo,
kompliziert der Fall. Dem Vermieter, der Unterschrieben hat, gehört aber auch die Wohnung?? Wenn es so ist, sollte der Mietvertrag rechtsgültig sein. Aber möchten Sie in einer Wohnung wohnen in der man unerwünscht ist??
Nun viel Glück
jedem vermieter gehören 50%. ich muss ja erst mal dort wohnen kann ja schlecht auf die strasse.
Das ist ein Rechtsproblem, wobei man Ihnen da nur vor Ort helfen kann.
Gehen Sie sogleich zu einem Mieterverein in Ihrer Nähe, dort wird Ihnen geholfen
Gruß
MK
Lassen Sie sicherheitshalber den 2. Vermeiter ebenfalls unterschreiben. Weigert der sich, dann wenden Sie sich zur Klärung der Sache an den anderen Vermieter.