Guten Tag,
ich habe im juli eine immobilie ersteigert. besonderheit hieran war, dass es eine immobilie war, die zuvor meinem vater gehört hatte. dies wird nämlich gleich relevant. das objekt hat zwei mietwohnungen. eine der wohnungen war an ein weiteren bekannten vermietet. als ich das objekt im julie 2009 ersteigert hatte, haben wir uns zeit gelassen die kontodaten von mir, dem neuen eigentümer, mitzuteilen. weiter haben wir uns zeit gelassen neue mietverträge aufzusetzten, da dass geld eh bei meinem vater landete. dies machte für mich kein unterschied, da er mir das geld bar geben konnte.jetzt wollte ich im november mit dedm einen mieter einen vertrag, dem alten mietvertag entsprechenden, aufsetzetn, da blockierte dieser. am 1.12.09 wusste ich warum, er war ausgezogen. weiter hatte er sich niet an die 3 monatsklausel gehalten und überweist keine miete. ich habe zwar ab 02.01.10 neue mieter, aber meine frage ist:
besteht noch ein aktuller mietrvertag mit meinem vater, trotz zwangsversteigerung?
wenn nein, besteht ein mietvertrag mit mir, dem neuen eiegntümer, mit 3monatsmieterklausel, obwohl nie ein schriftlicher vertag verfast wurde?
habe ich vor gericht chancen die kaltmiete bzw. die mieteinbuße geltend zu machen?
komplizerte sache!
ich bedanke mich für alle antworten.
leider kann ich zu diesen fragen keine antwort geben. ich hoffe das ein anderer sich damit auskennt,aber ich glaube das da eine rechtsauskunft oder ein anwalt sicher für dich wäre. spare nicht am falschen. ich hoffe natürlich das alles gut für euch ausgeht.
wenn ein schriftl. vertrag bestand und vom ersteher innerh. von 2 monaten nach zuschlag nicht gekündigt wurde oder wenn er 2x hinter ein ander an wen auch immer für diese mietsache miete zahlte, ist der vertrag zustande gekommen, besteht nach bgb und wenn mtl. gezahlt wurde, ist eine 3-monatige kündigugnsfrist zu berücksichtigen. geh zum anwalt und lasse ihm 1 mahnbescheid senden.
Hi also zum Ersten. Es besteht kein Mietvertrag mehr weder zwischen deinem Vater und dem Mieter noch mit dir. Dein Mieter hat einfach durch „Schlüssige Handlung“ dir erklärt das er hier nicht mehr wohnen will und hat die Wohnung aufgegeben. Natürlich schuldet er dir dann auch noch die Miete so lange wie die laufende Kündigungsfrist gewesen wäre. Durch das ersteigern des Hauses von deinem Vater handelt es sich obwohl durch die enge Verwandschaft gegeben nunmal juristisch um 2 verschiede Personen. Dein Mieter ist also zunächst durch den Eigentümerwechsel automatisch auf dich über gegangen. Soltest du jedoch innerhalb der 3 Monate einen neuen Mieter bekommen würden sich auf jeden fall die Forderungen die du eigentlich an den alten Mieter hast kürzen. Nein 2 mal abzocken geht nicht… jedenfalls wenn du das gerichtlich geltend machen willst könnte das auffliegen… das dein Mieter an dein Vater gezahlt hat ist dabei eigentlich ohne Bedeutung. Wesentlich wäre das alles wenn das Geld nicht bei dir angekommen wäre. so long und ein schönes Weihnachtsfest
Peter