Mietvertrag ab 01.09. ; heute wohnung nicht übernommen, da schmutzig und

wir sind heute zur schlüsselübergabe der neuen wohnung unserer tochter gefahren( entfernung 125 km). haben uns extra unseren urlaub so gelegt, dass wir den umzug entspannt angehen können.
zur schlüsselübergabe kam es aber nicht, da wir uns geweigert haben, die wohnung in dem zustand zu übernehmen.
mietvertrag läuft seit heute.
wohnungsabnahme vom vormieter u. übergabe an uns waren von der wohnungsgesellschaft zum gleichen termin anberaumt.
die wände waren gestrichen, aber total fleckig; bohrlöcher waren diletantisch geflickt;
fensterrahmen längere zeit nicht geputzt;
steckdosen, schalter, sockelleisten, türrahmen, heizkörper waren beim streichen nicht bzw. nicht richtig abgeklebt und daher teilweise überstrichen; im abfluss noch haare…
nach langem hin und her beauftragt der vermieter nun eine malerfirma und eine reinigungsfirma.
übergabe voraussichtlich in einer woche.
ob wir daher mietminderung erhalten, konnte uns der bearbeiter nicht versprechen.
wir zahlen aber 1 woche mieten und können und wollen wg. der anstehenden arbeiten nicht einziehen.
welche rechte haben wir zwecks mietkürzung?

Hallo!

Wer da die volle Miete zahlt wäre selbst Schuld !
Es ist das Verschulden des Vermieters, das Wohnung zum Stichtag nicht übergabefertig war…

Er kann nicht nur keine Mieet dafür verlangen sondern wäre auch noch für angefallende Kosten des Mieters schadenersatzpflichtig. Stellt Euch mal vor, ihr wäret mit dem Möbelwagen vorgefahren und wolltet einziehen.

MfG
duck313

Tatsächlich vermag ich keinen Sachmangel zu erkennen, der dies rechtfertigt.

So stellen weder Haare im Abfluss, ungeputzte Fensterrahmen noch unsachgemäße Renovierung der Wohnung Mängel da, die n. § 536 Abs. 1 BGB „ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt“ :smile:

Vielmehr gilt: „Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“, § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB.

IMHO ist vertragsgemäße Mietzahlung auch dann geschukldet, wenn man erst nach zugesagter Nacharbeit in einer Woche einzöge und eine Mietminerung wäre als Mietrückstand einzufordern. Was der Vermieter, nicht Hausverwalter, hierüber gleichwohl anbietet und zugesteht, sollte man sich da von ihm schriftlich geben lassen.

G imager

Stellt Euch mal vor, ihr wäret mit dem
Möbelwagen vorgefahren und wolltet einziehen.

Ja um Gottes Willen.

Bei „Fensterrahmen längere Zeit nicht geputzt; Steckdosen, Schalter, Sockelleisten, Türrahmen, Heizkörper waren beim Streichen nicht bzw. nicht richtig abgeklebt und daher teilweise überstrichen; im Abfluss noch Haare“ wäre ein Einzug also unter allen Umständen unzumutbar gewesen?

Das wäre sicher alles andere als schön gewesen aber sicher kein Grund den Einzug abzublasen.

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