Hallo Zusammen,
ich möchte eine Wohnung ab Montag, dem 01.11. (ist aber Feiertag) mieten.
Der Vermieter bietet mir jetzt die Übergabe zum 02.11. an.
Kann ich auf eine frühere Übergabe bestehen?
Der Vertrag ist ja bereits ab dem 01.11. gültig. Meines Erachtens muss mir der Zugang zur Wohnung spätestens ab Vertragsbeginn möglich sein.
Hat damit jemand Erfahrung?
Hallo, meiner Meinung nach haben Sie am Wochenende keinen Anspruch auf Übergabe. Bei der Rückgabe der Wohnung gilt § 193 BGB, also kann es ja bei Einzug nicht anders sein.
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)
Abschnitt 4 - Fristen, Termine (§§ 186 - 193)
Gliederung
§ 193
Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Hi
ich kann dir nicht mehr sagen wie das das was du schreibst stimmt. 01.11. ab Vertragsbeginn
Gruß Peter
Hallo,
falls noch nicht unterschrieben, vereinbaren Sie doch einen Übergabetrmin am letzten Oktobertag!
Der Vermieter kann Ihnen ja die Wohnung schon früher übergeben, viele machen das sogar 1-2 Wochen früher, damit man noch renovieren kann. Ausserdem könnte man argumentieren, man muss am 31.10. die alte Wohnung bereits lerrgeräumt abgeben…
Wenn der Vermieter Interesse an einem guten Mietverhältnis hat, wird er kooperativ sein!
Falls nicht, dann eben andere Wohnung suchen.
Rein rechtlich ist Ihre Nutzung ab 1.11. nachts um 0.01 Uhr vereinbart. Aber will man direkt zu Beginn mit dem Gesetz drohen??
Gruß Claudia
wenn dir ab 1.11. lt. MV die mietsache geschuldet ist, so wird der V in sog. Herausgabeverzug geraten und macht sich damit evtl. schadenersatzpflichtig (wenn du z. b. pönale für abgesagten umzugsuftrag od. wegen schadenersatzforderungen aus der vormaligen whg. belangt wirst) und das sollte er nicht riskieren. allerdings ist mit so einer geschichte das mietverhältnis gleich am anfang ruiniert. vielleicht gibt er den schlüssel am 1.11. und die formelle übergabe kann am 2. statt finden? dann hättest du zeit dir un ruhe alle zu protokollierenden mängel anzusehen und aufzuschreiben.
Wenn sie ab dem 1.11. gemietet haben, dann müssen Ihnen die Räumlichkeiten auch zu diesem Termin zur Verfügung gestellt werden. Der Vermieter kann Ihnen ja bereits am letzten Werktag zuvor einen Satz Schlüssel zu treuen Händen für den Gebrauch ab dem 1.11. aushändigen. Reden sie einfach mal mit dem Vermieter darüber.
Normalerweise wird immer eine Übergabetermin vor dem 01. vereinbart.
Ob Ihnen das aber rechtlich auch zusteht, kann Ihnen sicherlich eine Rechtsanwalt beantworten.
MfG Roland Ritt