Mietvertrag ab 1.2. doch aktuelle Mieter bleiben

Hallo,
wir haben eine neue Wohnung zum 1.2. und unsere jetzige Wohnung ist zum 31.1. gekündigt. Nun bekommen wir die Schlüssel der neuen Wohnung nicht am 31, sondern angeblich am 1. doch das ändert sich wohl auch wieder und es wird gesagt, wir bekommen sie vllt erst am 2.

Die aktuellen Mieter haben wohl Probleme mit der neuen Wohnung. Das soll aber nicht mein Problem sein.

Was habe ich da für Rechte? Es ist doch mein Recht da spätestens am 1.2. mit meinen Möbeln zu stehen!? Was kann ich rechtlich tun wenn sie sich dann weigern mich reinzulassen und dessen Möbel dort noch stehen?

Gruß

Hallo,
das Problem können und müssen Sie mit Ihrem Vermieter, der den Mietvertrag so erstellt hat, klären.
Der Vormieter muss und wird Sie nicht in die Wohnung lassen, solange er darin ist.
Der Vermieter muss ausserdem die Wohnung des Vormieters mit Abnahme-Protokoll übernehmen und Ihnen dann mit Übergabe-Protokoll übergeben, u.a. auch wegen den Verbrauchswerten.
Sie selbst haben lediglich das Recht, auf den 01.02.2013 zu betehen(beim Vermieter) und diesen zur Rechenschaft/Kosten etc. ziehen, falls Sie dadurch in Ihrer jetzigen Wohnung mit ihrem jetzigen Vermieter Probleme bekommen. Normalerwiese hat man ja eine Umzugsfirma beauftragt usw., was jeweils mit Kosten verbunden ist, und auch diese Änderungsgebühr muss der neue Vermieter tragen. Wenn Sie später einziehen können, falls es wirklich nicht anders geht, verlangen Sie ein anderes Datum des Mietbeginn und zahlen Sie dementsprechend nur die anteilige Miete.
MfG Waldi 64

kann ich auch nicht viel sagen,aber Vertag ist Vertrag!! Das geht wohl nur mit einem Rechtsanwalt und Richterlichen Beschluss,viel Glück

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres neuen Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkretenAuskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…

Sie können Ihre Möbel bis zur Verfügbarkeit der neuen Wohnung auf Kosten des Vermieters durch einen Möbelspediteur einlagern lassen und für die Dauer der mangelnden Verfügbarkeit der Wohnung in ein Mittelklassehotel einziehen. Alle aus diesen not wendigen Maßnahmen anfallenden Kosten stellen Sie Ihrem Vermeiter in Rechung. Der Vermieter seinerseits kann dann im gleichen Umfange Schadenersatzansprüche gegenüber seinem Mieter geltend machen, der den Schaden durch verspäteten Auszug schuldhaft verursacht hat.

Hallo.

Das Nutzungsrecht besteht ab 01.02. wenn man dann noch nicht rein kann, hat man Schadensersatzansprüche. Diese müssen dann gerichtlich geltend gemacht werden. (Unterbringung im Hotel, Lagerung der Möbel, Verdienstausfall etc.

Die Gesellschaft holt es sich dann beim Vormieter wieder. Man kann aber auch vom Vertrag zurücktreten, wenn man eine andere Wohnung gefunden hat.

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.

Gruß

Möbel in der spedition einlagern, ins hotel gehen und den vermieter alle diese kosten überbraten.

Hallo,

was für eine blöde Situation!! Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass du die Wohnung fristgerecht am 01.02. beziehen kannst. Heißt also, er sorgt entweder dafür, dass der Vormieter fristgerecht auszieht oder besorgt Euch für den Übergang eine Wohnmöglichkeit. Vor allen Dingen kann man die Kosten von der Miete abziehen, s. h. wenn ihr für den Übergang Nächte in z. B. einem Hotel verbringen müßt, diesen Betrag von der Miete abziehen!! Die beste Lösung wäre, wenn ihr noch ein paar Tage in eurer alten Wohnung bleiben könnt oder die neue Wohnung zum 01.02. frei ist.
Gerne würde ich erfahren, wie die Sache ausgegangen ist!
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

wurde die komplette Miete schon bezahlt? Wenn im Mietvertrag der 01. vereinbart wurde, muß sich auch daran gehalten werden. Wie Sie sagen, es ist nicht Ihr Problem. Sprechen Sie mit dem Vermieter, dass Sie auch keine Wohnung mehr haben und nun am 01. den Schlüssel unbedingt benötigen. So etwas geht nicht. mfg

ich kann leider nicht helfen
p

Also erstmal zahlst Du die Miete erst ab dem Tag wo Du auch in der Wohnung bist. (Auf jeden Fall mit der ersten Mietzahlung verrechnen) Dann könntest du den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist sofort kündigen wenn Du am 1. nicht einziehen kannst. Aber damit ist Dir sicher Nicht geholfen. Auf jeden Fall einen neuen Mietbeginn SCHRIFTLICH!!! festsetzen lassen!!

Es kommt -wie immer- drauf an.

Hier findest Du einige Infos zu dem Thema:

http://www.immo-magazin.de/?s=r%C3%A4umungsklage&sub…

Das Recht zum 1.2. ist natürlich auf Ihrer Seite. Wie man das einfordern kann ist eine andere Sache. Versuchen Sie es, indem Sie den Vermieter informieren, dass sie alle finanziellen Aufwendungen, die sie wegen dem Verzug haben könnten, z.B. Hotelaufenthalt etc. ihm in Rechnung stellen werden.

MfG