Hallo liber Helfer,
also wir haben ein Haus gekauft mit Mietern.
Nun haben wir die Mietverträge bekommen von den Bewohner…die Verträge sind alle unterschiedlich, egal ob es Miete ist oder Gartenutzung.
Wir würden gerne eniges ändern.
Nur darf ich das bzw. wie sollte man es am besten machen?
Also die Miete lieght unter dem Mietspiegel und wir wollen den Kellerraum von einm Mieter zurück haben. In dem Raum sind die Anschlüsse für Waschmaschiene und die Wasseruhren.
Hoffe ihr versteht was ich meine bzw. wissen möchte
Liebe Grüße
Auf solche frage lässt sich leider nur pauschal anntworten. Genauer ginge es nur mit Kenntnis aller mietvertraglichen Inhalte. Grundsätzlich gilt aber Kraft BGB: Kauf bricht Miete nicht. Ergo lassen sich Änderungen der Mietverträge nur einvernehmlich herbeiführen und wenn ein Mieter nicht mag, war es das. Gleiches gilt für vertraglich od. konkludent (aus Gewohnheit vertraglich geworden) vereinbarte Nutzungen von was auch immer.
Anders ist es bei Miethöheänderungen. Hier sieht das BGB für den Vermieter Nieterhöhungsmöglichkeiten vor, aber ein Schriftliches Mieterhöhungsverlangen zu schreiben, würde ich einem Laienvermieter nicht empfehlen. Hier ist Anwalt oder.erfahrener Hausverwalter empfehlenswert.
Sie treten mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Verträge. Änderungen können nur mit Zustimmung der Mieter erfolgen. Wegen des Kellerraumes würde ich es mit Eigenbedarf versuchen
sry, keine zeit