Mietvertrag ändern.. dringend

Einen schönen guten Tag, mein Mitbewohner der auch als 2. Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen ist, will nun ausziehen. Ich habe schon einen anderen an seiner stelle gefunden der als 2. Hauptmieter einspringen würde. Die Vermieter sind auch damit einverstanden und wollen aber von mir, das ich alles mache mit dem Mietvertrag. Meine Frage ist jetzt, wie ich vorgehen muss… Muss ich nen Komplett neuen Mietvertrag beantragen oder reicht es, wenn ich ein Zusaätzliches Blat zum Mietvertrag mache, indem steht das der andere Hauptmieter ausgezogen ist und jetzt der neue da ist… Gibt es ne möglichkeit den der auszieht einfach wegzustreichen und den neuen einzutragen?!

Hallo, einen gemeinsamen Mietvertrag müssen sie gemeinsam kündigen. Danach können sie einen neuen Mietvertrag wieder gemeinsam schliessen.

HI
klar teoretisch. du kannst das immer machen, wenn…der Vermieter da mitspielt und mit den veränderten Personen einverstanden ist. dieses muß aber im beiseitigen einvernehmen geschehen und es muß auch nicht nur bei dir sondern auch in dem Durchschlag vom Vermieter geändert werden…
Gruß Peter

Sie schnellste Lösung besteht darin, dass der bestehende Mietvertrag dahingehend geändert wird, dass der alte Mitmieter seinen Austritt aus dem bestehenden Mietvertrag schriftlich erklärt, der neue Mieter seinen Beitritt zum Zeitpunkt des Austrittes des alten Mitmieters in gleicher Weise bekundet und Sie, wie auch der Vermieter dieser Regelung schriftlich zustimmen. Die Kautionsregelung sollte in gleicher Weise bestätigt werden, indem der scheidende Mieter gegen Zahlung seines hinterlegten Kautionsanteils durch den neuen Mieter an ihn auf die Rückzahlungsansprüche der anteiligen Kaution z.g. der beiden verbleibenden Mieter verzichtet und die Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Vermieter an die neuen Mieter abtritt. So ist der scheidende Mieter aus dem Mietverhältnis raus und hat seinen Kautionsanteil erhalten, während der neue Mieter beigetreten ist und die beiden verbleibenden Mieter sicher sein können, dass Ihnen bei Beendigung des Mietverhältnisses auch die Kaution nebst Zinsen zurückerstattet werden kann, sofern der Vermieter daran keine berechtigten Aufrechnungsansprüche erhebt.