Wir wollen eine Doppelhaushälft mit zwei Wohnungen kaufen. In einer Wohnung ist noch eine Mieterin und in eine wollen wir selbst. Die Mieterin wollen wir behalten, nur den Mietvertag wollen wir gerne aufgrund von diversen Änderungen des Inhaltes ändern. Hierzu ist die Mieterin auch bereit.
Nun unser Problem: Der kauf soll ab 01.09.11 vollzogen werden, wir würdne aber gerne schon jetzt einen Aufhebung ihres aktuellen Vertrags abschließen und gleichzeitig unseren Neuen starten. Diese würden wir auch auf den 01.09.11 datieren, da war ja jetzt noch nicht die Besitzer sind und hier kein Recht dazu haben. Wollen nur für uns das schon vollzogen haben, damit wir eine Sicherheit haben.
Jetzt möchte aber die Mieterin noch nichts mit uns unterschreiben, da sie Angst hat, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und somit Vogelfrei zu sein, wenn was schief geht.
Was kann man hier machen, welche Rechte haben wir, damit beiden gerecht wird. Denn einig sind wir uns ja eigentlich.
würde der Mieterin zusätzlich folgende Vereinbarung mit vorlegen, bzw. in die jeweiligen Vereinbarungen und Mietverträge mit einbinden!
"… Sollte es nicht zum Kauf der bezeichneten Immobilie kommen, so ist die Aufhebung, sowie der neue Mietvertrag (beides gültig ab 01.09.2011) nichtig!
Diese Vereinbarung erlangt Rechtswirksamkeit, nach Vorlage des notariellen Kaufvertrages und dessen rechtlichen Vollzug über die bezeichnete Immobilie (ausgestellt auf die in dieser Vereinbarung genannten neuen Eigentümer).
Erfolgt bis spätestens 01.01.2012 kein Nachweis über den rechtlichen Vollzug des Kaufvertrages (Nachweis der neuen Eigentümer im Grundbuch) ist diese Vereinbarung sowie die Aufhebungsvereinbarung und der neue Mietvertrag als hinfällig bzw. ungültig zu betrachten. …"
Diese Vereinbarung gibt der Mieterin eine entsprechende Sicherheit und sie ist, sofern sie dies ehrlich meint auch gewillt dies zu unterschreiben!
Mann könnte Ihr noch folgenden Anreiz geben, in dem man Ihr z.B. eine Mieterhöhungsgarantie für eine bestimmte Zeit einräumt oder einen Kündigungsschutz (bestimmte Zeit) zusichert.
* Sollten Sie noch nicht die richtige Immobilienfinanzierung gefunden haben, hier ein Link zu einer anonymen Finanzierungsberechnungs/- und Prüfungsseite:
(ohne Angabe von Adresse und Namen)
Hi
hier hilft nur eines Transparenz… zeig ihm den Vertrag mit dem ganzen Inhalt vorab und lass ihm auch für einige Ziet mit dem Vertrag alleine damit er es inhalierne kann. Vertrauen schaffen und nicht die Baumfällmethode…
Gruß Peter
Der derzeitige Eigentümer/Vermeiter kann diese Vertragsänderung mit der Mieterin völlig legal durchführen. Sie treten mit Kauf dann in den bereits ordnungsgemäß im Sinne aller Beteiligten geänderten Mietvertrag als neue Eigentümer ein.
wenn mieter nicht einwilligt, kann der MV überhaupt nicht geändert werden. also ist es egal, welcher vermieter es mit dem mieter aushandelt. und wenn ihr noch nicht vermieter seid, kann es nur der bisherige vollziehen.