Guten Morgen alle Zusammen,
Bisheriger verlauf:
- Person M hat bei Vermieter angefragt ob es Möglich ist den Mietvertrag von einer Person auf zwei in einer Wohngemeinschaft zu ändern.
aktuelle Miete von Person M: 275 KM 330 WM (ohne Strom und Gas kommt separat hinzu)
Daten aus dem vorläufigen Mietangebot bei WG für Person M und Person L: 300 KM 390 WM
1. Nach welchem Paragraphen ist es unzulässig die KM zu erhöhen?
§ 7 des aktuellen Mietvertrags von Person M, hält fest, dass es bei einem Untermietvertrag der Zustimmung des Vermieter bedarf.
Person M ist folgendes bekannt: „Der Mieter hat bei einer Untervermietung einen Zuschlag zur Leerraummiete der untervermieteten Räume zu zahlen, soweit nicht zwingende, gesetzliche Regelungen entgegen stehen.“
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Wie Hoch darf so ein Zuschlag sein bzw. wovon ist die Summe abhängig?
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Welche gesetzliche Regelung zum Beispiel würde diesem Zuschlag entgegen stehen?
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Welche Möglichkeit hat Person M, wenn die Untervermietung abgelehnt wird?
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Wie wäre die Situation, wenn Partner (gehen wir davon aus Partner hat eigene Whg.) einziehen würde (und beispielsweise ein Wohnungstausch zwischen Partner und Person L zu Stande kommen würde, also keine Wg mit Person M & L, sondern eine „Lebensgemeinschaft (Insofern man das so nennen kann oO?)“ von Person M und Partner?
Danke