Mietvertrag ändern WG oder Untermietvertrag?

Guten Morgen alle Zusammen,

Bisheriger verlauf:

  • Person M hat bei Vermieter angefragt ob es Möglich ist den Mietvertrag von einer Person auf zwei in einer Wohngemeinschaft zu ändern.

aktuelle Miete von Person M: 275 KM 330 WM (ohne Strom und Gas kommt separat hinzu)
Daten aus dem vorläufigen Mietangebot bei WG für Person M und Person L: 300 KM 390 WM

1. Nach welchem Paragraphen ist es unzulässig die KM zu erhöhen?

§ 7 des aktuellen Mietvertrags von Person M, hält fest, dass es bei einem Untermietvertrag der Zustimmung des Vermieter bedarf.

Person M ist folgendes bekannt: „Der Mieter hat bei einer Untervermietung einen Zuschlag zur Leerraummiete der untervermieteten Räume zu zahlen, soweit nicht zwingende, gesetzliche Regelungen entgegen stehen.“

  1. Wie Hoch darf so ein Zuschlag sein bzw. wovon ist die Summe abhängig?

  2. Welche gesetzliche Regelung zum Beispiel würde diesem Zuschlag entgegen stehen?

  3. Welche Möglichkeit hat Person M, wenn die Untervermietung abgelehnt wird?

  4. Wie wäre die Situation, wenn Partner (gehen wir davon aus Partner hat eigene Whg.) einziehen würde (und beispielsweise ein Wohnungstausch zwischen Partner und Person L zu Stande kommen würde, also keine Wg mit Person M & L, sondern eine „Lebensgemeinschaft (Insofern man das so nennen kann oO?)“ von Person M und Partner?

Danke

Hallo,

interessanter Ansatz…ich hab mal für Dich gegoogelt und bin dabei von einer reinen Untervermietung (Mieter/Untermieter) ausgegangen, Mieter bleibt weiterhin alleiniger Hauptmieter gegenüber dem Vermieter:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/untermiete.html
http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Miete/Mi…
http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Untermietzuschlag…

Gruß
M.