Hallo. Hier ein abstrakter Fall:
Eine Mieter bezog 2001 eine Zweizimmer-Wohnung. Es wurde ein standardisierter
Mietvertrags-Vordruck verwendet. Die Nebenkosten wurden nicht näher definiert,
lediglich als Nebenabgaben. Der Vermieter legte sämtliche Nebenkosten um (also
auch Hausmeister, Versicherungen, Grundsteuer, etc.). Dies wurde vom Mieter so
akzeptiert. Seit der Abrechnung im Jahre 2006 widerspricht der Mieter den
berechneten Nebenkosten aber, und ist lediglich bereit, Kosten für Wasser,
Heizung, Hausstrom zu begleichen, allerdings keine anderen Kosten, wie
Hausmeister, Gartenpflege, etc. Er beruft sich darauf, dass im Mietvertrag keine
genaue Definition erfolgte, er sich demnach auch nicht zur Zahlung der anderen
Positionen verpflichtet fühlt. Zu Recht? Hat die Schuldrechtsreform auf diesen
Sachverhalt Einfluß? Müssen in älteren Mietverträgen nachträglich die
Nebenkosten genau definiert werden? Muss der Mieter diesem Anhang zum
bestehenden Mietvertrag zustimmen oder muss/kann generell ein neuer Mietvertrag
geschlossen werden?
Vielen Dank!!!