Ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten und habe auch einen potenziellen Mieter gefunden. Ich möchte jetzt eine persönliche Selbstauskunft sowie eine Schufa-Selbstauskunft von diesem Mieter haben bevor wir den Vertrag unterschreiben. Der Mieter macht einen sehr guten Eindruck und möchte den Vertrag schnell unterschreiben(heute) damit er seine Wohnung rechtzeitig kündigen kann. Er kann aber die Schufa-Auskunft erst in den nächsten Tagen vorlegen also nachreichen. Kann ich den Mietvertrag als ungültig erklären wenn die Selbstauskunft doch nicht kommt oder diese negative Einträge enthält?
Bzw. kann ich eine solche klausel in den Vertrag aufnehmen?
Schnell hat sich totgelaufen! Warten sie in Ruhe die Vorlage der Schufa-Auskunft auf Originalpaier ab, die er sich im Eilfalle bei der nächsten Schufa-Geschäftsstelle persönklich und sorfot abholen kann. Prüfen sie die Plausibilität der Angaben in der Selbstauslunft anhand der nachzuforderneden Kopien seiner Einkommensunterlagen. Liegen diese Dinge in befridigender Form vor, dann wissen Sie zumindesten, dass es sich um einen rein finaziell ordentlichen Mieter handelt. Für den späteren Umgang mit der ihm überlssenen Wohnung brachen Sie wie immer ein wenig Glück. Häufig hilft ein oder auch ein zweit4es Gescpäräch mit dem poteniellen Mieter, um ein wenig „hinter die Strin zu schauen“. Machensie nur nicht den Fehler eies überhasteten Abschlusses. Sind die Unterlagen i.O., dann kann der Mieter auch ohjne Bedenken kündigen, wenn der neue Vetag noch nicht unterzeichnet ist. Drängt er hingegen auf eine Unterzeichnung ohne die Voralge, dann ist dasmit schwindelerregener Sicherheit etwas faul und Sie sollten einen anderen Bewerber in die nöher Auswahl nehmen. - Vetrauen Sie meiner mehr al 44-jährigen Erfahrung im Vermietungsbereich!
Schnell hat sich totgelaufen! Warten Sie in Ruhe die Vorlage der Schufa-Auskunft auf Originalpapier ab, die er sich im Eilfalle bei der nächsten Schufa-Geschäftsstelle persönlich und sofort abholen kann. Prüfen Sie die Plausibilität der Angaben in der Selbstauskunft anhand der nachzufordernden Kopien seiner Einkommensunterlagen. Liegen diese Dinge in befriedigender Form vor, dann wissen Sie zumindesten, dass es sich um einen rein finaziell ordentlichen Mieter handelt. Für den späteren Umgang mit der ihm überlssenen Wohnung brauchen Sie wie immer ein wenig Glück. Häufig hilft ein oder auch ein zweites Gespräch mit dem potentiellen Mieter, um ein wenig „hinter die Strin zu schauen“. Machen Sie nur nicht den Fehler eines überhasteten Abschlusses. Sind die Unterlagen i.O., dann kann der Mieter auch ohne Bedenken kündigen, wenn der neue Vertrag noch nicht unterzeichnet ist. Drängt er hingegen auf eine Unterzeichnung ohne die Vorlage, dann ist da mit schwindelerregener Sicherheit etwas faul und Sie sollten einen anderen Bewerber in die nähere Auswahl nehmen. - Vertrauen Sie meiner mehr als 44-jährigen Erfahrung im Vermietungsbereich!
Hallo, ich weiss es leider auch nicht genau. Gruß Fred
Hallo, ich weiss es leider auch nicht genau. Gruß Fred.
seine kündigung ist noch wirksam, wenn sie bis 4.6. bei seinem vemieter eingeht. im mietvertrag kannst du mit hand eintragen, dass der mietvertrag erst dann rechtswirksamkeit erlangt, wenn es sicher heraus stellte, dass er in der schufa keine negativeinträge hat.
Ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten und habe auch
einen potenziellen Mieter gefunden. Ich möchte jetzt eine
persönliche Selbstauskunft sowie eine Schufa-Selbstauskunft
von diesem Mieter haben bevor wir den Vertrag unterschreiben.
Der Mieter macht einen sehr guten Eindruck und möchte den
Vertrag schnell unterschreiben(heute) damit er seine Wohnung
rechtzeitig kündigen kann. Er kann aber die Schufa-Auskunft
erst in den nächsten Tagen vorlegen also nachreichen. Kann ich
den Mietvertrag als ungültig erklären wenn die Selbstauskunft
doch nicht kommt oder diese negative Einträge enthält?
Bzw. kann ich eine solche klausel in den Vertrag aufnehmen?
Hi
mache doch die gültigkeit des Mietvertrags von dem zustandebringen der positiven Schufaauskunft abhängig. Mache also einen Mietvertrag und schreibe da hinein das sich der Mieter verpflichtet bis zu ( angemessene Zeit ) dir eine positive Schufa auskunft zu erteilen. Die Schufa auskunft bekammt man inzwischen ein mal im Jahr kostenfrei persönlich, also er muß das machen, innerhalb weniger Tage zugestellt. gebe bis zudiesem Zeitpunkt keine Schlüssel aus der Hand und nehme auch keine Kaution an. sehe aber zu das der Termin der Schufa auskunft unmittel zeitnah zum Unterschriftstermin gewählt wir. Da er selbst noch Kündigen muß, hat er ja selbst sowie so eine Kündigungszeit vor 3 Monaten. Sollte er kein Dreck am Stecken haben ist die sicherlich für ihn ohne Probleme machbar…
Ansonsten erklärstdu ihm schon im voraus, muß aber unbedingt in den Vertrag hineingeschrieben werden. das der Mietvertrag nichtig ist. wichti die Worte nichtig… bedeutet soviel ist nie zusatnde gekommen… ok?!?
Gruß Peter
Da das ja ein wesentlicher Teilk zur Beurteilung der Fähigkeit, die Miete auch zu zahlen und nicht nur zahlen zu wollen, kann man so eine Klausel natürlich einarbeiten. Bitte auch explizit an das nicht-zustande kommen des Vertrages bei nicht oder verspäteter Vorlage denken. Also die Frist angemessen auslegen. Mit Verzögerung von max 1 Woche sollteb das gewährleistet sein.
Gruss
Volker