hallo, habe nun folgendes problem: mein mann ist bei seiner firma in der probezeit gekündigt worden. als wir hierher gezogen sind hat uns der arbeitgeber eine wohnung zur verfügung gestellt. der mietvertrag ist mit dem arbeitsvertrag gekoppelt. nun wurde er mit der gesetztlichen 2-wöchigen frist auf den 5.Februar 2010 gekündigt. wir möchten sobald wie möglich ausziehen,d.h. wir ziehen am wochenende des 6./7.02 aus. den mietvertrag hat der ag allerdings bis jetzt nicht gekündigt.was heisst das jetzt für uns konkret? müssen wir zahlen bis ende februar? oder bis ende märz? oder hat sich das erledigt mir dem 6.02 wie die kündigung vom arbeitsvertrag??? ich hoffe mir kann jemand weiter helfen und ich danke euch schonmal für eure antworten.vielen dank
hallo,
nicht mein Fachgebiet.
tut mir sehr leid.
Herzliche Grüße
Hallo,
das tut mir leid, dass ich damals deine Anfrage nicht beantwortet habe, aber irgendwie ist die wohl untergegangen.
Rein von der Logik her würde ich gesagt haben, dass die Kündigung des Arbeitsvertrages auotmatisch auch die Kündigung für die Wohnung beinhaltet, aber in unserem Rechtssystem entbehrt ja Vieles der Logik.
Als AG hätte ich trotzdem die Wohnung ebenfalls gekündigt, um auf der sicheren Seite zu sein.Aber den Sachverhalt hätte ich an deiner Stelle wohl besser einem Anwalt für Mietrecht vorgetragen.Nun ja die Angelegnheit ist ja nun schon lange erledigt.Sorry, dass ich nicht geantworte habe.
lg Posy