Hallo,
mich würde die Frage interessieren, ob für den Mieter die Möglichkeit besteht, den abgeschlossenen Mietvertrag annullieren zu lassen vor Vertragsbeginn.Da er noch keine Kaution und Monatsmiete bezahlt hat und im Vertrag steht DIE KAUTION UND DIE ERSTMIETE IST VOR EINZUG ZU ZAHLEN.NACH DIESER ZAHLUNG TRITT DER MIETVERTRAG IN KRAFT.
Vielen Dank für Eure Hilfe
JO
Hallo,
die Zahlung der Kaution hat damit nicht viel zutun denn diese kann der Vermieter im zweifelsfall einklagen und auf Vertragserfüllung bestehen.
An sonsten gilt pacta sunt servanda so dass der Vertrag ordnungsgemäß und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungspflicht zu kündigen ist.
Etwas wie eine Annulation oder Widerruf gibt es in diesem Fall nicht. Ein Rücktritt vom Vertrag käme nur bei arglistiger Täuschung in Betracht.