Mietvertrag-arglistige Täuschung o.ä.?

Meine Eltern haben eine Wohnung vermietet, der Mietvertrag ist unterschrieben. Jetzt kommt kurz vor der Schlüsselübergabe über Umwege heraus, dass der Mieter Sozialhilfeempfänger ist.

Meine Eltern haben sich keine Belege zeigen lassen, er hat ihnen vorher aber das Blaue vom Himmel heruntergelogen (angeblich gut bezahlter Job).

Können wir jetzt wegen arglister Täuschung o.ä. vom Mietvertrag fristlos zurücktreten ( evtl. auch zerstörtes Vertrauensverhältnis) ?

Die Wohnung ist für einen Sozialhilfeempfänger viel zu teuer!! Es ist also schon absehbar, dass die Miete nicht reinkommen wird!

Gruß
Jeanny

Hallo Jeanny,

es gibt Fragen, bei denen bei Abschluss eines Mietvertrages geschummelt werden darf, aber bei der Frage nach einem geregelten Einkommen „muß“ die Wahrheit gesagt werden. Ich denke, es gibt hier die Möglichkeit einer Annulierung des Vertrages, aber das würde ich mit einem Anwalt abklären, den Deine Eltern sowieso brauchen werden, wenn der Mieter sich gegen eine Kündigung sträubt.

Gruß
roland

Hallo Jeanny,
ich schließe mich dem Vorredner an. Über das Einkommen darf nicht in so hohem Maße gelogen werden.

Gebt die Schlüssel für die Wohnung nicht heraus!

Ulrike

Wichtiger Nachtrag

Roland sprach von Kündigung. Das dürft Ihr ja nicht machen!
Kündigen kann man nur einen bestehenden Vertrag, und somit
würdet Ihr bestätigen, dass erstmal einer zu Stande gekommen ist.
Ihr müsst dieses Rechtsgeschäft wegen arglistiger Täuschung
anfechten!

Nur auf diese Weise könnt Ihr es rückgängig machen, als ob es
nie bestanden hätte. Aber ein Anwalt ist sowieso sinnvoll.
Grüße
R.B

Einwand
Hallo jeanny

Die juristische Seite ist ja schon ausreichend beleuchtet worden, aber da möchte ich auch gar nicht weiter drauf eingehen.

Sicher ist es arglistige Täuschung, wenn jemand über seine Einkommensverhältnisse lügt. Jedoch ist es andererseits so, dass Sozialhilfeempfänger oftmals Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, eben weil sie Sozialhilfeempfänger sind. Da ist die Versuchung sicherlich groß, über seine Einkommensverhältnisse die Unwahrheit zu sagen.

Anscheinend haben die Leute deinen Eltern ja als Mieter gefallen, wäre es da nicht eventuell besser, diese Leute erstmal zu fragen, wie sie denn für die Miete aufkommen wollen ? (Das scheint ja die größte Besorgnis deiner Eltern zu sein, dass die Miete nicht reinkommt). Ich denke, ein offenes Gespräch ist doch vielleicht besser, als gleich den Vertrag zu zerschnippeln.

Ja, ich finde es auch blöd, dass jemand lügt, um eine Wohnung zu bekommen, andererseits finde ich es aber auch blöd, das jemand grundsätzlich wenig Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat, wenn er NICHT lügt.

Gruss
Marion

Verquer

Hallo

es ist hier eine eindeutig rechtliche Frage gestellt worden und
das Brett heißt auch Recht und nicht Sozialhilfe.
Wenn jemand finanziell Schwachen helfen möchte, kann er das
jederzeit tun, da gibt es bestimmt bessere Möglichkeiten, als
sich arglistig täuschen zu lassen und dann darüber hinweg zu
sehen.
Außerdem ist nicht jeder Vermieter per se ein Krösus, der aus
schlechtem Gewissen seine Rechte nicht verfolgen darf.
Nur ein Beispiel: Ich habe drei Jahre mit einem Mieter in einer
vollkommen klaren Sache herumprozessieren müssen, in beiden
Instanzen ohne wenn und aber gewonnen und dann über ewige Zeiten
mit ansehen müssen, wie der reiche Sohn reicher Eltern auf arm
gemacht, alle seine Konten aufgelöst und sein Gweld versteckt
hat, um mir nicht das abgeben zu müssen, auf das ich ein Recht
hatte - nämlich die Miete für eine überlassene Wohnung. Ich
musste bei meiner Bank Kredit aufnehmen, um diese Zeit zu
überbrücken, denn
ich bin Vermieter aber kein Krösus, und ich muss für diese
Wohnung jeden Monate Geld an meine Bank abdrücken. Deshalb bin
ich auf die Miete angewiesen. Ich habe auch einen fairen
Mietvertrag gemacht, weil ich nicht vergessen habe, was es heißt,
Mieter zu sein!

Aber man kann doch nicht verlangen, dass man einen Vertrag auf
unbestimmte Zeit mit jemandem eingeht, der einen von vornherein
besch… und man kann auch nicht verlangen, dass man selber
zahlen muss, der andere aber nicht.
Ist denn dieser Standpunkt so verquer???
R.B.

Hi Jeanny,

in Ordnung finde ich es nicht, den Vermieter zu bescheißen, vor allem dann nicht, wenn die Wohnung zu teuer ist für den künftigen Mieter. Mit Ehrlichkeit fährt man gewöhnlich besser.

Und an alle diejendigen ein Wort, die für diesen Sozialhilfeempfänger die Lanze brechen: Das Sozialamt wird für diese möglichen Mietschulden nicht aufkommen und es dauert mitunter Jahre, bis man den zahlungsunfähigen Mieter (?) wieder draußen hat. Auf den Kosten bleibt dann gewöhnlich der Vermieter sitzen - incl. Gerichts-, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten etc…

Vielleicht gibt es aber doch noch 'ne Möglichkeit für deine Eltern. Der neue Mieter muss ja eine Mietbescheinigung beim Sozialamt abgeben. Deine Eltern sollten mit dem Sozialamt abklären, ob sie ggf. bereit wären, die Miete zu übernehmen. Dann könnte eventuell sogar vereinbart werden, dass die Miete unmittelbar auf das Konto deiner Eltern überwiesen wird vom Amt aus und nicht über den Mieter die Zahlungen laufen.

Hoffe, doch ein wenig geholfen zu haben.

Gruß

Dagmar

Hallo,
eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung ist in diesem Fall nicht möglich; der Mieter ist nicht verpflichtet, Fragen nach seinem Einkommen zu beantworten.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Vermietung unter bestimmten Voraussetzungen zu vergeben, u.a. durch eine vom Mietinteressenten ausgefüllte und unterzeichnete „Selbstauskunft“; verweigert der Mietinteressent diese „Selbstauskunft“ ist der Vermieter gut daran beraten, die Wohnung nicht zu vermieten; eine Verpflichtung des Mietinteressenten besteht aber nicht.

Zudem hat der Vermieter durch die Mietkaution die Möglichkeit, sich hier eine „wirtschaftliche Sicherheit“ zu besorgen.

Das weitere „Gelabere“ der anderen Mitschreiber ist wenig hilfreich. Die Tatsache, dass der Mieter evtl. Sozialhilfeempfänger sein könnte, denn mehr ist im Moment ja nicht bekannt, und dies „über Umwegen“ ist doch kein Indiz dafür, dass der Mieter die Miete nicht zahlen kann.

Sollte der Mieter nach Einzug seine Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht immer noch die Möglichkeit, wegen „Mietbetrug“ gegen den Mieter straf- und zivilrechtlich vorzugehen.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass ein Sozialhilfeempfänger ohne Zustimmung des Sozialamt nicht einfach eine andere Wohnung anmieten könnte, ohne nicht eine Einstellung seiner Leistungen zu riskieren.

Um die Geschichte zu klären, wäre ein einvernehmliches Gespräch mit dem Mieter notwendig - aber wegen Verdacht auf Sozialhilfe die Schlüssel nicht auszuhändigen und somit eine „Obdachlosigkeit“ herbeizuführen, ist nicht nur „Wagemutig“ sondern auch ausgesprochen dumm, denn der Mieter kann sein Recht auf Einhaltung des Mietvertrages gerichtlich einklagen und zieht solange vielleicht in ein Hote? Auf wessen Kosten wohl?
mfg
peter

Danke für eure hilfreichen Antworten. In der Tat habe ich meinen Eltern gestern geraten, den Schlüssel erst gar nicht rauszugeben und den Vertrag anzufechten. So haben sie es auch gemacht, von einem Rechtsanwalt wurde heute bestätigt, dass sie damit wohl im Recht sind und der Mieter, sollte er gegen sie vorgehen, sehr schlechte Chancen hat!

Im Gespräch hat er übrigends „zugegeben“ Sozialhilfe zu beziehen, und zwar 1080 DM. Er hätte noch aber einen unregelmäßigen Nebenverdienst, den er nicht offenbaren wollte. Mal davon abgesehen, wie hoch der Nebenverdienst ist, ist er wohl nicht regelmäßig und ob das Sozialamt Bescheid weiß…?? Außerdem kann man so einem Menschen ja wohl kaum noch vertrauen! Eine Miete von ca. 900 DM kann er sich mit der Sozialhilfe jedenfalls eindeutig nicht leisten!!

Meine Eltern treten vom Vertrag zurück, verzichten auf evtl. Ansprüche gegen ihn (ab November sollte er die Wohnung beziehen), das teilen Sie ihm schriftlich mit, und suchen sich schnellmöglichst jemand anderes! Ach ja, sind auch keine Krösusse !!

Gruß
Jeanny

Darüber hinaus kann ein Sozialhilfeempfänger nur dann einen neue Wohnung anmieten, wenn er Rücksprache mit dem Sozialamt genommen hat. Die übernehmen dann (je nach Finanzage) bis zur gesamten Miete, die bei einem ‚verläßlich‘ wirkenden Empfänger dann durchaus den Vermieter erreich. Dies einzuschätzen, oer die Kosten für den zwischenzeitlichen Leerstand gegenzuhalten ist von dieser Seite aus schwer, sollte aber bei euch nochmal durchgesprochen werden. Ist es weiterhin nicht akzeptabel für euch, haben die kompetenten Vorposter ja bereits einiges geschrieben.

Viel Glück bei der Entscheidung

HomerJ

Starke Worte
Hallo,

Das weitere „Gelabere“ der anderen Mitschreiber ist wenig
hilfreich. Die Tatsache, dass der Mieter evtl.
Sozialhilfeempfänger sein könnte, denn mehr ist im Moment ja
nicht bekannt, und dies „über Umwegen“ ist doch kein Indiz
dafür, dass der Mieter die Miete nicht zahlen kann.

Das muß du jetzt aber begründen. Üblicherweise erfährt man die Wahrheit über eine bewußte unrichtige Tatsachenbehauptung (vulgo Lüge) eines Vertragspartners über Umwege.
Wieso sollte man dann nicht die Möglichkeit haben, einen Einkommensnachweis durch den Arbeitgeber zu verlangen, bevor der Schlüssel übergeben wird, besonders dann, wenn Zweifel an der Selbstauskunft über die Einkommensverhältnisse bestehen?
Mietbetrug ist so selten leider nicht.

Sollte der Mieter nach Einzug seine Verpflichtungen nicht
nachkommen, besteht immer noch die Möglichkeit, wegen
„Mietbetrug“ gegen den Mieter straf- und zivilrechtlich
vorzugehen.

Warum muß das Kind erst in den Brunnen fallen?
Zu einem Betrug gehören zwei: Einer der betrügt und einer der sich betrügen läßt.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass ein Sozialhilfeempfänger
ohne Zustimmung des Sozialamt nicht einfach eine andere
Wohnung anmieten könnte, ohne nicht eine Einstellung seiner
Leistungen zu riskieren.

Eben, hier schreibst Du es selbst. Die Sache riecht förmlich nach einem Gesetzesbruch in der einen oder anderen Form: Mietbetrug oder Betrug bei der Sozialhilfe.
Besonders würde mich deshalb interessieren, wieso nach Deiner Argumentation ein Vermieter einen Vertrag nicht anfechten kann, wenn der begründete Verdacht* besteht, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen ohne eine Gesetzesübertretung nicht nachkommen kann.

*IMO ist der Verdacht auf einen Mietbetrug dann begründet, wenn der Mieter keinen Einkommensnachweis vorlegen kann oder will. Möglicherweise sehen das Juristen anders, ich bin nur ein gebranntes Kind.

Um die Geschichte zu klären, wäre ein einvernehmliches
Gespräch mit dem Mieter notwendig

ja

  • aber wegen Verdacht auf
    Sozialhilfe die Schlüssel nicht auszuhändigen und somit eine
    „Obdachlosigkeit“ herbeizuführen, ist nicht nur „Wagemutig“
    sondern auch ausgesprochen dumm, denn der Mieter kann sein
    Recht auf Einhaltung des Mietvertrages gerichtlich einklagen
    und zieht solange vielleicht in ein Hote? Auf wessen Kosten
    wohl?

Hmm, ich bis jetzt mehr Fälle von Mietbetrug (oder nennen wir es besser: bewußtes Leben über den Verhältnissen) erlebt (2x), als Fälle, in denen jemand zu Unrecht nicht in eine Wohnung gekommen ist (0x). Aus meiner, zugegeben eigeschränkten Erfahrung heraus, halte ich das finanzielle Risiko, das du beschreibst, für geringer, als das finanzielle Risiko einem Mietbetrüger auf den Leim zu gehen.

Neugierig
Rossi

Hi Peter,

ich vermisse die Logik ein wenig. Wenn ein Sozialhilfeempfänger tatsächlich eine für seine Verhältnisse viel zu hohe Miete bezahlen kann, stimmt doch offensichtlich was nicht. Entweder er kann die Miete NICHT bezahlen oder er bezieht zu Unrecht Sozialhilfe.

Natürlich kann ein Mieter angeben was er will bei der Frage nach dem Einkommen. Wenn sich aber herausstellt, dass er völlig falsche Angaben gemacht hat und die Miete nicht bezahlen kann, hat er offensichtlich den Vermieter getäuscht.

Gruß

Dagmar