hallo
wir haben im april diesen jahres einen mietvertrag unterschrieben, der diese 5 jahres-klausel enthält. ohne vorherige absprache natürlich !!! uns ist das zwar aufgefallen, haben aber trotzdem unterschrieben, denn eigentlich wollten wir nicht gleich wieder ausziehen.
solche verträge sind ja inzwischen nicht mehr erlaubt. aber wie verhält es sich nun mit unserem vertrag? kann der vermieter darauf bestehen, dass wir die 5 jahre einhalten?
viele grüße
barbara
Hallo,
wenn Du mit „dieser 5 Jahres-Klausel“ einen einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für diese Dauer meinst, dann ja, er ist bindend.
Siehe auch: FAQ:1316
Gruß Stefan
P.S.: Diese Frage wäre bei „Mietrecht“ besser aufgehoben gewesen.
wir haben im april diesen jahres einen mietvertrag
unterschrieben, der diese 5 jahres-klausel enthält. ohne
vorherige absprache natürlich !!! uns ist das zwar
aufgefallen, haben aber trotzdem unterschrieben, denn
eigentlich wollten wir nicht gleich wieder ausziehen.
solche verträge sind ja inzwischen nicht mehr erlaubt. aber
wie verhält es sich nun mit unserem vertrag? kann der
vermieter darauf bestehen, dass wir die 5 jahre einhalten?
viele grüße
barbara