Der Mietvertrag wird von mir …( Vermieter)
auf unbefristete Zeit zu gleichen Bedingungen Aufrecht
erhalten.
Auf Lebenszeit von …
Ort Datum Unterschrift.
Jetzt ist es so das ich die Kündigung erhalten habe wegen
Eigenbedarf.
Jetzt stellt sich mir die Frage ist die Kündigung
Rechtskräftig.
Ja, das sehe ich durchaus so 
Zwar wäre ein einseitiger Kündigungsverzicht des Vermieters durchaus zulässig , aber eben nicht für den Fall seines außerordentlich fristlosen Kündigungsgrundes, etwa Mietrückstand, unberechtigte Gebrauchsüberlassung Dritter, Sachbeschädigung, verlangter Modernisierungserhöhung, Beleidigung, Gewalttäigkeiten gegen Mitmieter oder dem Vermieter bzw. seiner Angehörigen usw.
Insofern besteht ein erhebliches Prozesskostenrisiko, dass die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung durchdringt, weil die vorliegende Vereinbarung für unwirksam erklärt würde 
Denn es dürfte nicht dem zum Ausdruck gebrachten Willen des VM entsprechen, demnach auf Gedeih und Verderb das Mietverhältnis selbst bei fristlosem Kündigungsgrund aufrecht erhalten zu müssen 
G imager