Mietvertrag auf Lebzeit

was für ein Mietvertrag ist am günstigsten wenn man möchte das der Mieter in der Wohnung bleiben darf falls der Vermieter verstirbt. Die Erben also nicht sagen können das der jetzige Mieter ausziehen soll.

Das können die Erben ohnehin nicht so ohne weiteres, es sei denn es bestünde Eigenbedarf, der dann natürlich auch nachzuweisen wäre…

Auch dann nicht wenn die Erben es weiterverkaufen möchten?

Doch, es würde sich etwas verzögern, aber letztlich muss Mieter doch raus.

Man kann es aber rechtlich so absichern, dass auch die Erben gebunden wären.
Dazu sollte man sich unbedingt vorher rechtlich beraten lassen.

Info :
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-pr…

MfG
duck313

Vielen Dank

Es gibt ja den Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, so daß das Mietverhältnis auch beim Verkauf der Wohnung fortbesteht. Aus naheliegenden Gründen kauft man sich eine Wohnung, in die man selber einziehen will, zumeist lieber leer als vermietet. Von daher dürfte eine Kündigung wegen Eigenbedarf zwar möglich sein, aber sie ist schon ein Stück schwieriger als sonst. Aus eigener Erfahrung sollte man dann als Mieter auch genau hinschauen was draus wird, ob der Eigenbedarf möglicherweise dann nur vorgetäuscht wird

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Huhu,

wenn der Vermieter einverstanden ist, kann dieser auf sein Ordentliches Kündigungsrecht verzichten, dann ist auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht möglich.

Huhu zurück, also der Vermieter ist damit einverstanden, es geht ja nur darum was die Erben nach seinem Tod machen könnten. Der Vermieter möchte auf jeden Fall das der Mieter 100%ig in dem Haus bleiben darf.

Hallo,

selbst wenn die Erben den Mieter nicht kündigen dürften, könnten sie ihm das Leben so schwer machen, dass er von selbst kündigt. 100% Sicherheit gibt es da leider nicht.

viele Grüße
Felix