angenommen es hat jemand einen mietvertrag zum 1.11.008 unterschrieben
und jetzt festgestellt das er nicht mehr einziehen möchte weil er die wohnung nicht bezahlen kann
wie würde es mit der kündigung aussehen
angenommen es hat jemand einen mietvertrag zum 1.11.008
unterschrieben
und jetzt festgestellt das er nicht mehr einziehen möchte weil
er die wohnung nicht bezahlen kann
wie würde es mit der kündigung aussehen
normale 3Monate Kündigunsfrist, ansonsten sich mit VM einigen und Situation darlegen
Hallo,
normale 3Monate Kündigunsfrist,
Ach? Du kennst den Vertrag? Es ist immerhin möglich, eine Mindestmietdauer zu vereinbaren. Dann stimmt das mit den drei Monaten natürlich nicht.
Du solltest nicht so allgemeingültig antworten, wenn es mehr als eine Möglichkeit gibt.
ansonsten sich mit VM einigen
und Situation darlegen
Das kann man versuchen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo
Hallo,
normale 3Monate Kündigunsfrist,
Ach? Du kennst den Vertrag? Es ist immerhin möglich, eine
Mindestmietdauer zu vereinbaren. Dann stimmt das mit den drei
Monaten natürlich nicht.
Du solltest nicht so allgemeingültig antworten, wenn es mehr
als eine Möglichkeit gibt.
wenn der Fragesteller das so allgemein formuliert, gibts die Antwort für den einfachsten Fall und nicht für die Huntertausensdste Ausnahme. Mein Glaskugel brauch auch mal ne Pause…
LG
Mikesch
Hallo,
wenn der Fragesteller das so allgemein formuliert, gibts die
Antwort für den einfachsten Fall und nicht für die
Huntertausensdste Ausnahme.
Du hast das mit dem Expertenforum irgendwie falsch verstanden. Hier wird nicht einfach irgendwas allgemeines hingeworfen, hier wird auch auf Sonderfälle aufmerksam gemacht und ggf. nachgefragt. Wenn Du natürlich mangels Wissen nichts über Sonderfälle weißt, sind Deine teilweise komplett falschen, oftmals unsinnigen Antworten verständlich. Es wäre aber dementsprechend sehr hilfreich für alle Fragesteller, dass Du auf diesen Umstand hinweist, indem Du z.B. ein ‚ianal‘ hinzufügst. Oder besser noch ein ‚glaube ich zumindest mal gehört zu haben, weiß aber nicht mehr wo oder von wem und auch nicht, ob ich es richtig verstanden habe‘. Es gibt Leute, die glauben Dir am Ende noch und zahlen deshalb vielleicht richtig drauf. Fühlst Du da keinerlei Verantwortung? Oder ist das gar genau Deine Absicht?
Gruß
loderunner (ianal)
angenommen es hat jemand einen mietvertrag zum 1.11.008
unterschrieben
und jetzt festgestellt das er nicht mehr einziehen möchte weil
er die wohnung nicht bezahlen kann
wie würde es mit der kündigung aussehen
Hallo
falls wegen Kündigung (normal 3 Monate) nichts anderes vereinbart ist, muss diese Kündigungsfrist eingehalten werden.
Vielen Vermietern ist es jedoch lieber, der Mieter sagt jetzt und gleich, dass er die Wohnungsmiete doch nicht aufbringen kann. Hat er dafür Verständnis kann man den MV per sofort (o.ä.) auflösen und der VM kann sich rechtzeitig um einen anderen Mieter kümmern.
angenommen es hat jemand einen mietvertrag zum 1.11.008
unterschrieben
Das noch zur Info:
Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist mittlerweile geklärt, dass die Kündigung auch vor dem Beginn des Mietverhältnisses erklärt werden kann, sobald ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist (BGHZ 73, 350, 353 f., BGHZ 99, 54).
d.h. der MV kann vor Mietbeginn mit einer 3-monatigen Frist gekündigt werden, Abschluss 1.7. Kündigung zum 31.10., wobei die Kündigung fristgerecht eingehen muss.
[MOD] Mal etwas Grundsätzliches
Hi!
Da es ja kein Einzelfall ist und ich es einfach leid bin:
Wenn Du vom Fachlichen her bestenfalls mit gefährlichem Halbwissen glänzen kannst, und nonstop Feinheiten pauschal ignorierst, dann unterlasse es bitte, dieses Forum mit Deinen Ergüssen, welche echt niemandem helfen, zu fluten!
Das betrifft nicht nur dieses Brett, sondern sämtliche Bretter, die mit Recht, Versicherungen und Steuern zu tun haben - aber ich kann nur hier und in „Arbeitsrecht“ eingreifen.
Ich schließe hier jetzt ab, da es off topic wird, werde aber nicht löschen, damit die User wissen, wie sehr sie Deine Kommentare ernst nehmen müssen.
LG
Guido, MOD Mietrecht