Hallo!
Folgendes Szenario:
Vermieter V schließt mit Mieter M einen Mietvertrag für eine Wohnung zum 01.04. ab.
Am 28.03. meldet sich Mieter M telefonisch bei V und kündigt an, er könne „den Vertrag nicht einhalten“, weil er angeblich kein Geld für die vereinbarte Kaution (3 Kaltmieten) hat.
M bezahlt also keine Kaution, und wird auch die April-Miete nicht bezahlen.
Was macht V nun?
- Kann V den Einzug von M (falls der doch reinwill, obwohl er ankündigte, die Wohnung gar nicht erst beziehen zu wollen) verhindern, weil er die Kaution nicht erhalten hat?
- Kann V die Wohnung zum 01.05. einfach so neu vermieten, um längeren Mietausfall zu verhindern?
- Wie (und ggfalls ab wann) kann V seine Ansprüche geltend machen, da er durch Ms Vertragsbruch ja mindestens um eine Monatsmiete (April) gebracht wurde bzw. worden sein wird?
Vielen Dank für die Antworten!
_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _