Mietvertrag - Ausfall

Hallo!

Folgendes Szenario:

Vermieter V schließt mit Mieter M einen Mietvertrag für eine Wohnung zum 01.04. ab.
Am 28.03. meldet sich Mieter M telefonisch bei V und kündigt an, er könne „den Vertrag nicht einhalten“, weil er angeblich kein Geld für die vereinbarte Kaution (3 Kaltmieten) hat.
M bezahlt also keine Kaution, und wird auch die April-Miete nicht bezahlen.

Was macht V nun?

  • Kann V den Einzug von M (falls der doch reinwill, obwohl er ankündigte, die Wohnung gar nicht erst beziehen zu wollen) verhindern, weil er die Kaution nicht erhalten hat?
  • Kann V die Wohnung zum 01.05. einfach so neu vermieten, um längeren Mietausfall zu verhindern?
  • Wie (und ggfalls ab wann) kann V seine Ansprüche geltend machen, da er durch Ms Vertragsbruch ja mindestens um eine Monatsmiete (April) gebracht wurde bzw. worden sein wird?

Vielen Dank für die Antworten!

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Hallo Candide,

ich für mal zwei § hier an:

§323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung):
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

und §325 BGB (Schadensersatz und Rücktritt):
http://dejure.org/gesetze/BGB/325.html

Gruß

Joschi